Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 60R6655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 60R6655.38 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 653 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BK, BL, BLE, CP, CPD, CR1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm CW, DJ1, EP, EP2, EP2R, EPR, M12x1,5 GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ, LW, LWD, NC1, NC1E, TA RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ: BK ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 110 Mazda 3 205/55R16 A02) bis A10) A93a) e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. BLE e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/55R16 A02) bis A10) (Schrägheck, bis Modelljahr N205) E50) 2013) 195/60R16 N205) 205/50R16 205/55R16 215/50R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 121 Mazda 3 205/60R16 A02) bis A10) (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a) E50a) 2014) 215/55R16 225/55R16 235/50R16 RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CR1 e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda 5 195/60R16 A02) bis A10) N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 215/55R16 225/50R16 A01) K43)K44) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW e1*2007/46*0433*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mazda 5 195/55R16 A02) bis A10) 195/60R16 205/55R16 215/50R16 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) e1*98/14*0188*10E 1095/1010 Lim. /1075/1065 Kombi 5/114.3/67 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 108 Mazda 6, 205/55R16 A02) bis A10) Mazda 6 Kombi 205/55R16 M+S 119 bis 122 Mazda 6, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Mazda 6 Kombi e11*2001/116*0203*04E 1110/1095(0) 5/114.3/67 RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 195/65R16 A02) bis A10) (Stufenheck, Schrägheck, A93a)N205) E51) Kombi, Typ GH bis EG- Gen.-Nr. 195/65R16 M+S e1*2001/116*0448*13, Typ A93a) GHE nur bis EG-Gen.-Nr e13*2007/46*1075*05) 205/55R16 A93a) 205/60R16 215/55R16 A01) K03) 225/55R16 A01) K01)K16) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. GJ e1*2007/46*1001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 141 Mazda 6 215/60R16 M+S A02) bis A10) (bei Typ GH nur E51a)EF0) Ausführungen ab EG- 215/65R16 M+S Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14, bei 225/60R16 M+S Typ GHE nur Ausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ1 e1*2007/46*1335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 115 Mazda CX-3 215/60R16 A02) bis A10) 225/55R16 225/60R16 RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LW e1*98/14*0118*.. LWD e1*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 104 Mazda MPV 205/60R16 A02) bis A10) (Serie 205/65R15) 215/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NC1 e11*2001/116*0202*.. NC1E e1*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 118 Mazda MX-5 205/50R16 A02) bis A10) A01) A93)K01) K04) EF0) 215/50R16 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CP e1*98/14*0116*.. CPD e1*98/14*0161*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda Premacy 185/50R16 A02) bis A10) (Serie 185/65R14 od. N195)T81) 195/55R15 od. 195/50R16) 195/45R16 T84) 195/50R16 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CP e1*98/14*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda Premacy 195/50R16 A02) bis A10) (Serie 195/60R15) RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ: EPR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: EP ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 215/70R16 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: E13*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 215/70R16 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD S01) (Serie 215/70R16) e13*2001/116*0092*03E 1125/1065 5/114,3/67,1 Typ: EP2R ABE / EG-Genehmigung: E13*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 215/70R16 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD S01) (Serie 215/70R16) e13*2001/116*0090*01E 1125/1065 5/114,3/67,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.. TA G517 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/60R16 A02) bis A10) (Serie 205/65R15) 215/55R16 RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TA e13*98/14*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mazda Xedos 9 215/55R16 A02) bis A10) (Serie 215/55R16) 225/50R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13; - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05 E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im Bereich der Gummimanschette, - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild). - das Kunstsoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild). K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 26b Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 26b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.08.2016 RA-000860-A0-104-26b~MA-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx