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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    61R7765
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           61R7765.073
               Radausführungskennz.:                                    61R7765.073
               Radgröße:                                                 7½Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 51013*05




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        790 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2251 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZPS5X3307 160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro      205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B8, Limousine, A93) N215)                        BF1) E79) EF0)
                               Kombi, außer S4)
                                                        205/55R17 M+S
                                                        A93) W215)

                                                       215/50R17
                                                       A93) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       A93) W225)

                                                       215/55R17
                                                       A01) G01) N225)
§22 51013*05




                                                       215/55R17 M+S
                                                       A01) G01) W225)

                                                       225/50R17

                                                       235/45R17
                                                       A93)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G01)

                                                       245/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B9, Limousine, A93) N215)                        BF1) E79a)
                               Kombi)
                                                        205/55R17
                                                        N215)

                                                       215/50R17
                                                       A93a) N225)

                                                       225/45R17
                                                       A93)

                                                       225/50R17
§22 51013*05




                                                       235/45R17
                                                       A93a)

                                                       245/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0436*..
               4G1                           e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                225/55R17                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         BF1) E54) EB1) EF0)
                                                      225/60R17
                                                      G1G)

                                                       235/50R17

                                                       235/55R17
                                                       GBA)

                                                       245/50R17

                                                       245/55R17
                                                       A01) G1G) K13) K22) K73)

                                                       255/50R17
                                                       GBA)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                            e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                205/65R17                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,     A93) N215)                               BF1) E21) EF0)
                               Frontantrieb)
                                                      215/60R17
                                                      A93) N225)

                                                      215/65R17
                                                      A93) N225)

                                                      225/60R17
                                                      A93)

                                                      235/55R17
                                                      A93)
§22 51013*05




                                                      235/60R17
                                                      A93a) GG3)

                                                      245/55R17
                                                      A93a)

                                                      255/50R17
                                                      A01) K04)

                                                      255/55R17
                                                      A01) K04)

                                                      275/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       245/55R17           275/50R17           A01) bis A10)
                                                       A93a)               K04)                BF1) E21) EF0) V00)
                                                       255/55R17           275/50R17           A01) bis A10)
                                                                           K04)                BF1) E21) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 210     Audi A6                 205/65R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93) N215) T96)                    A11) BF1) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb)                                             ER1)
                                                       215/60R17
                                                       A93) N225)

                                                       215/65R17
                                                       A93) N225)

                                                       225/60R17
                                                       A93)

                                                       235/55R17
                                                       A93)

                                                       235/60R17
§22 51013*05




                                                       A93a) GG3)

                                                       245/55R17
                                                       A93a)

                                                       255/50R17
                                                       A01) K04)

                                                       255/55R17
                                                       A01) K04)

                                                       275/50R17
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (ohne                    A94) W235)                        BF2) EF0)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/60R17 M+S
                                                        A94)

                                                       235/65R17 M+S
                                                       A94)

                                                       245/60R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A94) W235)                        BF2) EF0)

                                                        235/60R17 M+S
                                                        A94)

                                                        235/65R17 M+S
                                                        A94)

                                                        245/60R17 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51013*05




               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/65R17 M+S                         A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    A94)                               A11) BF2) E44) EF0)
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        245/60R17 M+S
                                                        A94)

                                                        255/60R17 M+S
                                                        A94a)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/65R17 M+S                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-Flaps A94)                              A11) BF2) E44) EF0)
                               vorne u. hinten)
                                                         245/60R17 M+S
                                                         A94)

                                                        255/60R17 M+S
                                                        A94a)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51013*05




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 51013*05




               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1580 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GBA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18, 235/45R19,
                    255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 51013*05




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
                      im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
                      hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765



               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51013*05




               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 61R7765 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.09.2024