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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                            61R7765
               Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                        Ronal
               Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   61R7765.073
               Radausführungskennz.:                                            61R7765.073
               Radgröße:                                                         7½Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                  40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
               Lochzahl:                                                              5
§22 51013*05




               Mittenlochdurchmesser:                                             66,50 mm
               Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                     ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                                790 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2251 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                              moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                               ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H15                              e11*2007/46*2977*..
               H15                              e5*2007/46*1030*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Nissan Infiniti Q30, Q30S 215/60R17                                A02) bis A10)
                                                                                                  BF1)
                                                        225/55R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H15                              e11*2007/46*2977*..
               H15                              e5*2007/46*1030*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 155     Nissan Infiniti QX30      215/60R17                              A02) bis A10)
                                                         A93a)                                  BF1)

                                                        225/55R17

                                                        235/55R17

                                                        245/50R17

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        215/60R17           235/55R17           A02) bis A10)
§22 51013*05




                                                        A93a)                                   BF1) V00)
                                                        225/55R17           245/50R17           A02) bis A10)
                                                                                                BF1) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51013 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000916-F0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  61R7765



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§22 51013*05




                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 61R7765 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.09.2024