Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 61R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 61R7755.47 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 725 kg bei Reifenabrollumfang: 2288 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F1X, F2AT, F2GT, FMK, FMX, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50717 140 Nm UKL-L Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, 205/50R17 A02) bis A10) Active Tourer xDrive, Gran A01)A93)K04) Tourer, Gran Tourer xDrive 205/55R17 A01)K04) 215/50R17 A01)A93a)K04) 215/55R17 A01)G01)K04)K13) 225/45R17 A01)A93)G01)K04) 225/50R17 A01)K03)K04) 235/45R17 A01)A93a)K04) 245/45R17 A01)A93b)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) A93) K04) V00) 205/55R17 225/50R17 A01) bis A10) K04) V00) 215/55R17 235/50R17 A01) bis A10) K13) K04) G01)V00) RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 205/55R17 M+S A02) bis A10) 205/60R17 M+S 215/55R17 M+S 215/60R17 M+S 225/50R17 225/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FMK e1*2007/46*1683*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Clubman 205/50R17 A02) bis A10) (Frontantrieb u. Allrad) A01)K04)N215) 205/50R17 M+S A01)K04) 215/45R17 A93a)N225) 215/50R17 A01)K04)N225) 225/45R17 A01)K04) 235/45R17 A01)K04) 245/45R17 A01)K01)K04)K88) RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 A02) bis A10) A01) K04)N215) 205/55R17 M+S A01) K04) 205/60R17 A01) K04)N215) 205/60R17 M+SA01) K04) 215/55R17 A01) K04)N225) 215/55R17 M+S A01) K04) 215/60R17 A01) GEB)K04) N225) 215/60R17 M+S A01) GEB)K04) 225/55R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter Radmitte um 5 mm zu kürzen. - Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich durch Erwärmung um 5 mm auszustellen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 61R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.07.2017 RA-000870-B0-104-19~BM-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx