Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     1 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    61R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           61R7755.47
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           725 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2288 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
117, 169, 176, 204, 204K,        Radschraube, Kugel Ø26 mm,                  ZP50706 130 Nm
245G, 246                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639                              Radschraube, Kugel Ø26 mm,                    ZP50706 150 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639/2, 639/4, 639/5              Vito, Viano (W/V 639):                        ZP50706 150 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                 Vito, V-Klasse (W447):                        ZP50706 175 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm



RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     2 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
169                            e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse       195/45R17                                A02) bis A10)

                                         205/45R17

                                         215/45R17
                                         A01)K15)K23)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                    E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        N225)

                                         225/45R17

                                         235/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E100)E93)V00)

                                         205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                         N215)                                   E100)E93)V00)

                                         215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                         K13)N225)                               E100)E93)G01)V00)




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     3 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse          205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;                                          E100)E95)
                Beim Typ 245G nur          215/45R17 M+S
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)       225/45R17
                                           N235)

                                           225/45R17 M+S

                                           235/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N215)                                     E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/45R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         225/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)V00)

                                           205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)V00)




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     4 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Coupe, C204)           A94)N215)                          E110)

                                          205/50R17 M+S
                                          A94)W215)

                                          215/45R17
                                          A94)N225)

                                          225/45R17
                                          A94)N235)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse        205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)        N215)                             E104)

                                          205/50R17 M+S
                                          W215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                          A02) bis A10)
                (Kombi, S204)           N215)                              E104)

                                          205/50R17 M+S
                                          W215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          N235)




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     5 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
117                             e1*2007/46*1007*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse      205/50R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N215)                                    E100)E93a)

                                          205/50R17 M+S

                                          215/45R17
                                          A93)N225)

                                          225/45R17

                                          235/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)E93a)V00)

                                          205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)E93a)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                          E95a)
                auch 235/40R18)          215/45R17 M+S

                                          215/50R17 M+S

                                          225/45R17 M+S

                                          235/45R17 M+S




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     6 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
639                                e9*2001/116*0048*..
639/2                              e1*2007/46*0457*..
639/4                              e1*2007/46*0458*..
639/4                              L275
639/5                              e1*2007/46*0459*..
639/5                              L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano (2.      215/55R17                        A02) bis A10)
                Generation)                   A94)ER1)N225)T98)                E106)EF0)
                (W/V 639, Ausführungen
                mit kleinster Serienbereifung 225/50R17
                in 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94)ER1)T98)

                                            225/55R17
                                            A94)ER2)

                                            225/55R17C
                                            A94)ER2)

                                            235/50R17
                                            A01)ER1)K04)T100)

                                            245/45R17
                                            ER1)T99)

                                            245/50R17
                                            A01)ER2)K01)K04)T99)




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                            e1*2007/46*0457*..
639/4                            e1*2007/46*0458*..
639/5                            e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17                            A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A94a)ER1)N225)T98)                   E105)EF0)
                Serienbereifung bis 18Zoll;
                2WD und 4WD)                215/60R17
                                            A01)A94a)ER3)G01)N225)T100)

                                           225/50R17
                                           ER1)T98)

                                           225/55R17C
                                           ER2)

                                           225/55R17
                                           ER2)T101)

                                           225/60R17
                                           A01)ER4)G01)K13)

                                           235/50R17
                                           ER1)T100)

                                           235/55R17
                                           A01)ER3)G01)




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     8 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                             e1*2007/46*0457*..
639/4                             e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17                           A02) bis A10)
                (W 447, Ausführungen mit A01)ER1)G01)T98)                    E105)
                kleinster Serienbereifung
                in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R17
                                           ER2)

                                           225/55R17C
                                           A01)ER2)G01)

                                           225/60R17
                                           A01)ER4)K13)

                                           235/50R17
                                           A01)ER1)G01)T100)

                                           235/55R17
                                           ER3)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     9 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E93)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
        serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
        denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18
        eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.


RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     10 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
     - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
     - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
     - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
     - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
     - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
     - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
     - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
     - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
     - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
     - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     11 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1575 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1555 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1535 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     12 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51012 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000870-A0-104
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  61R7755


Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 61R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.10.2016




RA-000870-A0-104-19a~DB-5-112-66_5-ET52_61R7755.docx