Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 61R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 61R7755.47 Radausführungskennz.: 61R7755.47 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: *) 725 kg Reifenabrollumfang: 2288 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 170 Nm Schaftlänge 35 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 VW Golf 5 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 215/45R17 15Zoll oder 16Zoll) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 VW Golf 5, R32 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Ausführungen mit BF1) kleinsten Serienreifen in 215/45R17 M+S 17Zoll) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 199 VW Golf 6 205/50R17 A02) bis A10) BF1) 205/50R17 M+S 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/45R17 A02) bis A10) N215) BF1) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KM e1*2001/116*0328*.. 1KM e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW 205/50R17 A02) bis A10) Golf 6 Variant, VW Jetta A01) K63) BF1) 215/45R17 225/45R17 A01) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Golf Plus 215/45R17 A02) bis A10) (außer Ausführung BF1) Cross Golf) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Cross Golf 205/50R17 A02) bis A10) BF1) 215/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit BF1) E90) Verbundlenker- 205/50R17 Hinterachse) 215/45R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 180 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit N215) A11) BF1) E91) Mehrlenker- Hinterachse) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/50R17 M+S A02) bis A10) GTI TCR BF1) E100a) (Fahrzeuge ohne 215/45R17 M+S Serien-Reifengröße 235/35R19) 225/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/50R17 M+S A02) bis A10) GTI TCR BF1) E100) (Fahrzeuge mit Serien- 215/45R17 M+S Reifengröße 235/35R19) 225/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 100 VW e-Golf 205/45R17 A02) bis A10) BF1) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit N215) BF1) E90) EF0) Verbundlenker- Hinterachse) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit N215) BF1) E91) EF0) Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R17 N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e1*2007/46*2014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 VW Golf 8 205/50R17 A02) bis A10) (Version mit BF2) E90) Verbundlenker- 215/45R17 Hinterachse) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e1*2007/46*2014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW Golf 8 205/50R17 A02) bis A10) (Version mit N215) A11) BF2) E91) Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17 M+S 215/45R17 N225) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e1*2007/46*2014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 VW Golf 8 GTD, GTE, 205/50R17 A02) bis A10) GTI A11) BF2) E100a) (Fahrzeuge ohne 205/50R17 M+S Serien-Reifengröße 235/35R19) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e1*2007/46*2014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 180 VW Golf 8 GTD, GTI 205/45R17 M+S A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serien- A01) A93) G01) BF2) E100) Reifengröße 235/35R19) 205/50R17 M+S A93a) 225/45R17 A93a) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CDV e1*2007/46*2180*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Golf 8 Variant 205/50R17 A02) bis A10) N215) BF2) 205/50R17 M+S 215/45R17 N225) 215/45R17 M+S 225/45R17 235/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/50R17 A02) bis A10) BF1) E95) 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01) K13) K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Jetta 205/45R17 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) BF1) E95a) 205/50R17 215/45R17 225/40R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7M e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 VW Sharan 205/50R17 A02) bis A10) N215) T93) BF3) 215/45R17 A93) T91) 225/45R17 235/45R17 A01) K49) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Touran 2 205/55R17 A02) bis A10) (außer Cross) A93a) BF2) E96a) 215/55R17 225/50R17 A01) K03) 245/45R17 A01) K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZP50792 Anzugsmoment: 170 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E100a)Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51012 nach §22 StVZO Nr. : RA-000870-I0-104 Anlage-Nr. : 18c Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 18c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 61R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.05.2023