Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 61R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 61R7755.051 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,35 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 725 kg bei Reifenabrollumfang: 2251 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BA7, BA7-LPG, DA3, DA3-RS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 110 Nm DXA, DXA-LPG, DYB, DYB- M12x1,5 LPG, DYB-N WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2144 200 Nm M14x1,5 RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie N215) S01) nicht nur 205/55R16) 215/45R17 A93)N225)T91) 215/50R17 N225) 225/45R17 N235) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) S01) 215/45R17 A93)T91) 215/50R17 A01)G01) 225/45R17 235/45R17 A01)G01) RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10) W215) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S 245/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) S01) 205/55R17 A01)G01)L26)N215) 215/45R17 A93a) 215/50R17 A01)L26) 225/45R17 235/45R17 RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 184 Ford Focus ST 215/45R17 A02) bis A10) A93a)N225) 215/45R17 M+S A93a) 215/50R17 N225) 215/50R17 M+S 225/45R17 N235) 225/45R17 M+S 235/45R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) A93)N215) E52)E64)S01) 215/45R17 215/50R17 225/45R17 235/45R17 RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/50R17 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) A93a)N225) E65) 215/50R17 M+S A93a) 215/55R17 N225) 215/55R17 M+S 225/50R17 N235) 225/50R17 M+S 235/45R17 A93a) 235/50R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 215/55R17 A02) bis A10) Ford Galaxy 2. Generation N225) E69)S01) 225/50R17 225/55R17 A01)G8B)L24) RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/55R17 A02) bis A10) Ford Galaxy 3. Generation E69a)EF0) (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis einschließlich 18 Zoll Serienbereifung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/55R17 A02) bis A10) Ford Galaxy 3. Generation E69a)EF0) (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die mit 19 Zoll Bereifung ausgerüstet sind) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit : - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen , - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen . L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford- Bestellnummer 1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit : - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen, - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51012 Nr. : RA-000870-B0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 61R7755 W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 61R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.10.2016 RA-000870-B0-104-21~FO-5-108-63_3-ET55_61R7755.docx