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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     1 / 18                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     62R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R7755.060
Radgröße:                                                  7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            670 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2172 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller bzw. Marke : Opel




RA-000923-A0-104-02d~OP-5-110-65-ET33_62R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
A-H, A-H/C, A-H/Monocab,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZPS5X3056 120 Nm
A-H/Monocab/V,                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
A-H/Monocab-CNG, A-H/NB,
A-H/SW, A-H/Van, Calibra-A,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B/V,
S-D Monocab B, Senator-B,
T98, T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98C, V94, V94/Kombi,
Vectra/Car, Vectra/Lim,
Vectra/SW, Vectra-A,
Vectra-A-CC, Vectra-A-X,
X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C,
Z-C/S, Z-C/SW


Typ:                         Omega-A
ABE / EG-Genehmigung:        E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 150   Omega                   215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                        L21)
                                        225/45R17

E284/2/NT5E        1000/1015                                            5/110/65,1



Typ:                         Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        E285; E285/1; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 147   Omega-Caravan           225/45R17                         A01) bis A10)
                                                                        L21)
E285/2 Bis NT05E   1000/1175                                            5/110/65



Typ:                         Senator-B
ABE / EG-Genehmigung:        E478; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Senator                 225/45R17                         A02) bis A10)

E478/1/NT07E       1000/1065                                            5/110/65




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                           Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung:          F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Calibra V6                 215/40R17                         A01) bis A10)
 150           Calibra Turbo 4x4                                           K03a)K44)

F406/NT15E      940/880                                                    5/110/65



Typ:                         Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung:        E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Vectra V6               205/45R17                            A01) bis A10)
                                                                           K03a)K13)K16)K22)
                                          205/40R17

                                          215/40R17
E947/1/NT10E    995/840                                                    5/110/65



Typ:                         Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung:        E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Vectra V6               205/45R17                            A01) bis A10)
                                                                           K03a)K13)K16)K22)
                                          205/40R17

                                          215/40R17
E948/1/NT10E    995/840                                                    5/110/65


Typ:                           Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung:          E951/1 ab NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150          Vectra Turbo (4x4)        205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                           K03a)K13)K16)K22)
                                          215/40R17
E951/1/NT07E    970/930                                                    5/110/65



Typ:                         Omega-B
ABE / EG-Genehmigung:        G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 155   Omega-B                225/45R17                             A02) bis A10)

                                          235/45R17
G684/NT07E      1035/1110                                                  5/110/65,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                         V94
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 160   Omega-B                  225/45R17                                   A02) bis A10)

                                          235/45R17
e1*98/14*0077*14E   1080/1155(1205)                                                5/110/65,1



Typ:                         Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 155   Omega B                225/45R17                                     A02) bis A10)

                                          235/45R17
G685/NT07E          1035/1230                                                      5/110/65,1



Typ:                         V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 160   Omega-B-Caravan          225/45R17                                   A02) bis A10)

                                          235/45R17
e1*98/14*0078*14E   1080/1290(1325)                                                5/110/65,1



Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Opel Vectra-B,            205/45R17                                    A01) bis A10)
              Opel Vectra B-CC                                                       K15)K18)K23)
                                        215/45R17                                    A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K15)K18)K22)
                                                                                     K23)K26)
e1*98/140030*17E    1055/945(1000)                                                 5/110/65



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 125   Opel Vectra-B-Caravan     205/45R17                                  A01) bis A10)
                                        K15)K18)K23)

                                          215/45R17
                                          K03)K04)K15)K18)K22)K23)K26)
e1*98/140044*13E    1055/1025(1080)                                                5/110/65




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     5 / 18                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                          T98
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Astra-G-CC (5-Loch)       205/45R17                            A01) bis A10)
                                        E04)E47)K15)K43)K44)

                                           215/40R17
                                           K03)K04)K16)K43)

                                           215/45R17
                                           K03)K04)K16)K43)K44)G2N)

                                           225/35R17
                                           K03)K04)K16)K43)
                                                                             5/110/65



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Astra-G-Caravan (5-Loch) 205/45R17                             A01) bis A10)
                                        K15)K44)

                                           215/40R17
                                           K03)K04)K16)

                                           215/45R17
                                           K03)K04)K16)K44)G2N)

                                           225/35R17
                                           K03)K04)K16)
                                                                             5/110/65



Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 108   Opel Astra-G                 205/45R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig, 5-Loch) K15)K43)K44)

                                           215/40R17
                                           K03)K04)K16)K43)

                                           215/45R17
                                           K03)K04)K16)K43)K44)G2N)

                                           225/35R17
                                           K03)K04)K16)K43)
                                                                             5/110/65




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     6 / 18                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                         T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 108   Zafira-A                 205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K49)
                                         215/40R17
                                         G01)K04)K50)

                                         215/45R17
                                         K04)K50)
 141 bis 147          Zafira -A-OPC      205/45R17

                                         215/45R17
                                         K04)K50)
                                                                         5/110/65



Typ:                         T98C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 108   Astra-G-Coupe,           205/45R17                         A01) bis A10)
              Astra-G-Cabrio           K15)K43)K44)

                                         215/40R17
                                         K03)K04)K16)K43)

                                         225/35R17
                                         K03)K04)K16)K43)
 140 bis 147          Astra-G-Coupe,     205/45R17                       A01) bis A10)
                      Astra-G-Cabrio     K15)K43)K44)

                                         215/40R17
                                         K03)K04)K16)K43)

                                         215/45R17
                                         K03)K04)K16)K43)K44)G2N)

                                         225/35R17
                                         K03)K04)K16)K43)
                                                                         5/110/65



Typ:                         X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 132   Meriva-A,               205/45R17                          A01) bis A10)
              Meriva-A OPC                                               K03)K04)K68)
              (5-Loch)                215/40R17

e1*2001/116*0215*17   1045/950(975)                                      4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam S             195/45R17                         A02) bis A10)

                                         205/45R17
                                         A01)K87)

                                         215/40R17
                                         A01)K04)K87)

                                         225/40R17
                                         A01)K04)K19)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam Rocks S       195/45R17                         A02) bis A10)

                                         205/45R17
                                         A01)K87)

                                         215/40R17
                                         A01)K87)

                                         225/40R17
                                         A01)K04)K19)K87)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     8 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                               e1*2001/116*0261*..
A-H/SW                            e1*2001/116*0293*..
A-H/NB                            e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                            e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                            e1*2007/46*0341*..
A-H                               e1*2007/46*0344*..
A-H/Van                           e1*2007/46*0576*..
A-H                               e11*2001/116*0246*..
A-H                               e11*2001/116*0247*..
A-H/C                             e4*2001/116*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Opel Astra                 205/45R17                               A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)
                Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                           205/50R17
                                           A01)K04)

                                           215/45R17

                                           225/40R17
                                           A01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             Opel Astra OPC          205/45R17 M+S                              A02) bis A10)
                                        A93)

                                           205/50R17 M+S
                                           A01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)




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Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     9 / 18                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Opel Corsa D                195/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 185/..)        205/45R17

                                           215/45R17
                                           A01)K03)K04)K75)

                                           225/40R17
                                           A01)K01)K04)K75)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Opel Corsa D                195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/..)        205/45R17 M+S

                                           215/45R17
                                           A01)K03)K04)K75)

                                           225/40R17
                                           A01)K01)K04)K75)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155             Opel Corsa D OPC           205/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Nürburgring Edition)
                                           215/40R17 M+S
                                           A01)K03)K04)K75)

                                           215/45R17 M+S
                                           A01)G5L)K03)K04)K75)

                                           225/40R17 M+S
                                           A01)K01)K04)K75)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152     Opel Corsa E            195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)N205)

                                         195/45R17 M+S
                                         A01)K04)

                                         205/45R17
                                         A01)K04)K91)

                                         215/40R17
                                         A01)K04)K91)

                                         225/40R17
                                         A01)K03)K04)K91)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B                e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V              e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Opel Meriva             205/45R17                           A02) bis A10)
                                      A93)T88)

                                         205/50R17

                                         215/45R17
                                         A93a)

                                         225/45R17




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR                     e1*2001/116*0214*..
VECTRA/SW                      e1*2001/116*0238*..
Z-C                            e1*2001/116*0290*..
Z-C/S                          e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW                         e1*2001/116*0292*..
VECTRA/LIM                     e1*98/14*0187*..
Z02/Z18XE                      e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE                      e11*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra C    205/50R17                                A02) bis A10)
              Station Wagon, Signum      N215)

                                          205/50R17 M+S
                                          W215)

                                          205/55R17
                                          G03)N215)

                                          205/55R17 M+S
                                          G03)W215)

                                          215/50R17
                                          A01)GAR)K03)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          A01)GAR)K03)W225)

                                          225/45R17

                                          225/50R17
                                          A01)G03)K01)K04)K44)K64)

                                          235/45R17
                                          A01)GDA)K03)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                          K03)N225)                               GAR)V00)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
A-H/Monocab-CNG              e1*2001/116*0378*..
A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V                e1*2007/46*0595*..
GMIG                         e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147    Opel Zafira             205/50R17                          A02) bis A10)
              (ohne OPC)
                                      215/45R17

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01)G01)



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                   e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                   e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
177           Opel Zafira OPC          205/50R17 M+S                     A02) bis A10)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01)G01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E47) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
     Bereifungsgröße nur 215/40R17 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges genehmigt ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
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K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
        auszuschneiden.




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K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
        Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
     - die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
        und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
     - der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
        von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
        aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.

K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
     vorne aufzuweiten.

K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche
     des Stoßfängers zu kürzen.

K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
        komplett zu kürzen,
     - das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des
        Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
        aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200
        mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
     - das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
        Blechradhaus zu befestigen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
     - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
        Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
        auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
        klebend zu befestigen.



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K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

L21) Nur zulässig in Verbindung mit Lenkstockhebel (110 mm) vom Omega-3000.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.



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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Die Anlage Nr. 2d mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.12.2017




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