Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 62R7755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 62R7755.060
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 33 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 670 kg
bei Reifenabrollumfang: 2172 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller bzw. Marke : Opel
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/Monocab, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 120 Nm
A-H/Monocab/V, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
A-H/Monocab-CNG, A-H/NB,
A-H/SW, A-H/Van, Calibra-A,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B/V,
S-D Monocab B, Senator-B,
T98, T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98C, V94, V94/Kombi,
Vectra/Car, Vectra/Lim,
Vectra/SW, Vectra-A,
Vectra-A-CC, Vectra-A-X,
X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C,
Z-C/S, Z-C/SW
Typ: Omega-A
ABE / EG-Genehmigung: E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 150 Omega 215/45R17 A01) bis A10)
L21)
225/45R17
E284/2/NT5E 1000/1015 5/110/65,1
Typ: Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: E285; E285/1; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 147 Omega-Caravan 225/45R17 A01) bis A10)
L21)
E285/2 Bis NT05E 1000/1175 5/110/65
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Senator 225/45R17 A02) bis A10)
E478/1/NT07E 1000/1065 5/110/65
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Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Calibra V6 215/40R17 A01) bis A10)
150 Calibra Turbo 4x4 K03a)K44)
F406/NT15E 940/880 5/110/65
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Vectra V6 205/45R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
205/40R17
215/40R17
E947/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Vectra V6 205/45R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
205/40R17
215/40R17
E948/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Vectra Turbo (4x4) 205/45R17 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
215/40R17
E951/1/NT07E 970/930 5/110/65
Typ: Omega-B
ABE / EG-Genehmigung: G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Omega-B 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ: V94
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Omega-B 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
e1*98/14*0077*14E 1080/1155(1205) 5/110/65,1
Typ: Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Omega B 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1
Typ: V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Omega-B-Caravan 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
e1*98/14*0078*14E 1080/1290(1325) 5/110/65,1
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Opel Vectra-B, 205/45R17 A01) bis A10)
Opel Vectra B-CC K15)K18)K23)
215/45R17 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K18)K22)
K23)K26)
e1*98/140030*17E 1055/945(1000) 5/110/65
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B-Caravan 205/45R17 A01) bis A10)
K15)K18)K23)
215/45R17
K03)K04)K15)K18)K22)K23)K26)
e1*98/140044*13E 1055/1025(1080) 5/110/65
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Astra-G-CC (5-Loch) 205/45R17 A01) bis A10)
E04)E47)K15)K43)K44)
215/40R17
K03)K04)K16)K43)
215/45R17
K03)K04)K16)K43)K44)G2N)
225/35R17
K03)K04)K16)K43)
5/110/65
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Astra-G-Caravan (5-Loch) 205/45R17 A01) bis A10)
K15)K44)
215/40R17
K03)K04)K16)
215/45R17
K03)K04)K16)K44)G2N)
225/35R17
K03)K04)K16)
5/110/65
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G 205/45R17 A01) bis A10)
(Stufenheck 4-türig, 5-Loch) K15)K43)K44)
215/40R17
K03)K04)K16)K43)
215/45R17
K03)K04)K16)K43)K44)G2N)
225/35R17
K03)K04)K16)K43)
5/110/65
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ: T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 108 Zafira-A 205/45R17 A01) bis A10)
K03)K49)
215/40R17
G01)K04)K50)
215/45R17
K04)K50)
141 bis 147 Zafira -A-OPC 205/45R17
215/45R17
K04)K50)
5/110/65
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 108 Astra-G-Coupe, 205/45R17 A01) bis A10)
Astra-G-Cabrio K15)K43)K44)
215/40R17
K03)K04)K16)K43)
225/35R17
K03)K04)K16)K43)
140 bis 147 Astra-G-Coupe, 205/45R17 A01) bis A10)
Astra-G-Cabrio K15)K43)K44)
215/40R17
K03)K04)K16)K43)
215/45R17
K03)K04)K16)K43)K44)G2N)
225/35R17
K03)K04)K16)K43)
5/110/65
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 132 Meriva-A, 205/45R17 A01) bis A10)
Meriva-A OPC K03)K04)K68)
(5-Loch) 215/40R17
e1*2001/116*0215*17 1045/950(975) 4/100/56,5
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam S 195/45R17 A02) bis A10)
205/45R17
A01)K87)
215/40R17
A01)K04)K87)
225/40R17
A01)K04)K19)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam Rocks S 195/45R17 A02) bis A10)
205/45R17
A01)K87)
215/40R17
A01)K87)
225/40R17
A01)K04)K19)K87)
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H/Van e1*2007/46*0576*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
205/50R17
A01)K04)
215/45R17
225/40R17
A01)K04)
225/45R17
A01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Astra OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10)
A93)
205/50R17 M+S
A01)K04)
225/45R17
A01)K04)
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 195/45R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 185/..) 205/45R17
215/45R17
A01)K03)K04)K75)
225/40R17
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 195/45R17 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/..) 205/45R17 M+S
215/45R17
A01)K03)K04)K75)
225/40R17
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Opel Corsa D OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(Nürburgring Edition)
215/40R17 M+S
A01)K03)K04)K75)
215/45R17 M+S
A01)G5L)K03)K04)K75)
225/40R17 M+S
A01)K01)K04)K75)
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Opel Corsa E 195/45R17 A02) bis A10)
A01)K04)N205)
195/45R17 M+S
A01)K04)
205/45R17
A01)K04)K91)
215/40R17
A01)K04)K91)
225/40R17
A01)K03)K04)K91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 205/45R17 A02) bis A10)
A93)T88)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
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Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*..
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..
Z-C e1*2001/116*0290*..
Z-C/S e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW e1*2001/116*0292*..
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206 Opel Vectra C, Vectra C 205/50R17 A02) bis A10)
Station Wagon, Signum N215)
205/50R17 M+S
W215)
205/55R17
G03)N215)
205/55R17 M+S
G03)W215)
215/50R17
A01)GAR)K03)N225)
215/50R17 M+S
A01)GAR)K03)W225)
225/45R17
225/50R17
A01)G03)K01)K04)K44)K64)
235/45R17
A01)GDA)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K03)N225) GAR)V00)
RA-000923-A0-104-02d~OP-5-110-65-ET33_62R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/Monocab-CNG e1*2001/116*0378*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V e1*2007/46*0595*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147 Opel Zafira 205/50R17 A02) bis A10)
(ohne OPC)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Zafira OPC 205/50R17 M+S A02) bis A10)
225/45R17
235/45R17
A01)G01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E47) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
Bereifungsgröße nur 215/40R17 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges genehmigt ist.
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Teiletyp : 62R7755
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
auszuschneiden.
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Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
- die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
- der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.
K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
vorne aufzuweiten.
K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche
des Stoßfängers zu kürzen.
K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
komplett zu kürzen,
- das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des
Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen,
- der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200
mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
- das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
Blechradhaus zu befestigen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
- im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. : 2d
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
L21) Nur zulässig in Verbindung mit Lenkstockhebel (110 mm) vom Omega-3000.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Die Anlage Nr. 2d mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 11.12.2017
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