Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 62R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 62R7755.060
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 33 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 670 kg
Reifenabrollumfang: 2172 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3056 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3056 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam S 195/45R17 A02) bis A10)
BF1)
205/45R17
A01) K87)
215/40R17
A01) K04) K87)
225/40R17
A01) K04) K19) K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam Rocks S 195/45R17 A02) bis A10)
BF1)
205/45R17
A01) K87)
215/40R17
A01) K87)
225/40R17
A01) K04) K19) K87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/VAN e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93) BF2)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
205/50R17
A01) K04)
215/45R17
225/40R17
A01) K04)
225/45R17
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Astra OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10)
A93) BF2)
205/50R17 M+S
A01) K04)
225/45R17
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 195/45R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen 205/45R17
185/..)
215/45R17
A01) K03) K04) K75)
225/40R17
A01) K01) K04) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 195/45R17 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen 205/45R17 M+S
195/..)
215/45R17
A01) K03) K04) K75)
225/40R17
A01) K01) K04) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Opel Corsa D OPC 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(Nürburgring Edition) BF1)
215/40R17 M+S
A01) K03) K04) K75)
215/45R17 M+S
A01) G5L) K03) K04) K75)
225/40R17 M+S
A01) K01) K04) K75)
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Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Opel Corsa E 195/45R17 A01) bis A10)
N205) BF1) K04)
195/45R17 M+S
205/45R17
K91)
215/40R17
K91)
225/40R17
K03) K91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X01MONOCAB e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 132 Opel Meriva 205/45R17 A01) bis A10)
K03) BF1) K04) K68)
215/40R17
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D MONOCAB B e4*2007/46*0165*..
S-D MONOCAB B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 205/45R17 A02) bis A10)
A93) T88) BF2)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*..
Z-C e1*2001/116*0290*..
Z-C/S e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206 Opel Vectra C, Vectra 205/50R17 A02) bis A10)
C Station Wagon, N215) BF1)
Signum
205/50R17 M+S
W215)
205/55R17
G03) N215)
205/55R17 M+S
G03) W215)
215/50R17
A01) GAR) K03) N225)
215/50R17 M+S
A01) GAR) K03) W225)
225/45R17
225/50R17
A01) G03) K01) K04) K44) K64)
235/45R17
A01) GDA) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K03) N225) BF1) GAR) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/MONOCAB/V e1*2007/46*0595*..
A-H/MONOCAB-CNG e1*2001/116*0378*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147 Opel Zafira 205/50R17 A02) bis A10)
(ohne OPC) BF1)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Zafira OPC 205/50R17 M+S A02) bis A10)
BF1)
225/45R17
235/45R17
A01) G01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3056
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3056
Anzugsmoment: 120 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
Stoßfängers zu kürzen.
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Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
komplett zu kürzen,
• das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers
um ca. 10 mm zu kürzen,
• der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm
auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
• das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
Blechradhaus zu befestigen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
• im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000923-C0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R7755
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.03.2020