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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R7755.08
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2288 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CP, CPD, CR1,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50846 110 Nm
CW, DJ1, EP, EP2, EP2R, EPR, M12x1,5
ER, ERE, GG/GY, GG1, GH,
GHE, GJ, KE, KF, LW, LWD,
NC1, NC1E, SE, TA




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                         A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit     235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145           Mazda Tribute 4WD        235/65R17                         A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
              Radhausverbreiterung)

e4*98/14*0052*01       1125/1060                                          5/114.3/67



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145           Mazda Tribute 4WD       235/65R17                          A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
              Radhausverbreiterung)

E13*2001/116*0090*01   1130/1065(0)                                       5/114.3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       225/60R17                         A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16, mit     235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145           Mazda Tribute 4WD        235/65R17                         A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                       S01)
              Radhausverbreiterung)

e4*98/14*0044*02       1125/1060                                          5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 149    Mazda Tribute 2WD,      225/60R17                                  A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                  S01)
              (Serie 215/70R16, mit    235/55R17
              Radhausverbreiterung)
 145 bis 149   Mazda Tribute 4WD       235/65R17                                  A02) bis A10)
              (Serie 235/70R16, mit                                               S01)
              Radhausverbreiterung)

E13*2001/116*0092*03   1120/1065(0)                                               5/114.3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                     G517
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155            Mazda Xedos 9             205/50R17                        A02) bis A10)
                       (Serie 205/65R15)         A01) K03)

                                                 215/50R17
                                                 A01) K03)

                                                 235/45R17
                                                 A01) K03)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*98/14*0002*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                    Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                       (Serie 215/55R16)         A01) K03)

                                                 225/45R17
                                                 A01) K03)

                                                 235/45R17
                                                 A01) K03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.      A01) K12)T81)
                195/55R15 od. 195/50R16)
                                          205/40R17
                                          A01) K32)T84)

                                          215/35R17
                                          A01) K32)T83)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)
                                          235/45R17

                                          245/45R17
                                          A01) K15)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 215/50R17                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)
                                          235/45R17

                                          245/45R17
                                          A01) K15)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                  215/45R17                         A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                              K15)
                                       225/45R17
                                       K03)K04)K23)

                                         235/40R17
                                         K03)K04)K23)M00)
e1*98/14*0188*10E      1095/1065                                         5/114.3/67



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                 215/45R17                          A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                              K15)
                                      225/45R17
                                      K03)K04)K23)

                                         235/40R17
                                         K03)K04)K23)M00)
 191                   Mazda 6 MPS       215/45R17 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K15)
                                         225/45R17 M+S
                                         K03)K04)K23)
e11*2001/116*0203*04   1135/1095(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K38)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K21)K37)
191                     Mazda 3 MPS      205/50R17 M+S                   A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K15)K38)
                                         215/45R17 M+S

                                         225/45R17 M+S
                                         K21)K37)
e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     6 / 17                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/50R17                                  A02) bis A10)

                                                245/45R17

e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                               5/114.3/67,0



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                   e13*2001/116*0156*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107             Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                               A01) K01)K41)

                                                215/45R17
                                                A01) K01)K41)

                                                225/45R17
                                                A01) K01)K41)

                                                235/45R17
                                                A01) K01)K04) K26) K41)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                                  e1*2001/116*0371*..
NC1                                   e11*2001/116*0202*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118             Mazda MX-5              205/45R17                         A02) bis A10)
                                               A01)K01)K04)K42)

                                                215/40R17
                                                A01)K01)K04)K42)

                                                215/45R17
                                                A01)K01)K04)K42)

                                                225/40R17
                                                A01)K01)K04)K42)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     7 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                        A02) bis A10)
                                        A01) A93)K04)                        EF0)

                                         245/60R17 M+S
                                         A01) K01)K04)

                                         255/60R17 M+S
                                         A01) K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      215/50R17                          A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01) K01)K02) K16) K23) K55) K56)   E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  225/45R17
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01) K01)K04) K16) K23) K56)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      235/45R17
                                         A01) K01)K02) K16) K23) K55) K56)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     8 / 17                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     195/45R17                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr N205)T85)                         E50)
                       2013)
                                                   205/45R17
                                                   T88)

                                                  205/50R17
                                                  A01) K01)

                                                  215/45R17
                                                  A01) K01)

                                                  225/40R17
                                                  A01) K01)

                                                  225/45R17
                                                  A01) K01)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                       e11*2001/116*0262*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121             Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                       (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01) K01)                         E50a)
                       2014)
                                                   215/50R17
                                                   A01) K01)K04) K15)

                                                  235/45R17
                                                  A01) K01)K04) K15)



Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191          Mazda 3 MPS             205/50R17 M+S                                  A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                           K01)
                                      215/45R17 M+S

                                                  225/40R17 M+S

                                                  225/45R17 M+S

e11*2001/116*0262*07   1135/925 (0)                                                  5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     9 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 215/45R17                            A02) bis A10)
                                        A01) K01)K63)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                               E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                e1*2001/116*0448*14, bei GB7)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R17
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01)K03)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)

                                          235/55R17
                                          A01)GB7)K01)K67)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K04)K12)

                                          255/50R17
                                          A01)GB7)K01)K04)K12)K25)K67)K68)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     10 / 17                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)

                                         215/55R17
                                         A01)K04)

                                         225/50R17
                                         A01)A93a)K01)K04)

                                         225/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/45R17
                                         A01)A93)K04)

                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R17
                                         A01)A93a)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     11 / 17                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/60R17
                                         A93)

                                         235/65R17
                                         A93a)G0F)

                                         245/60R17
                                         A01) A93a)K01)

                                         255/55R17
                                         A01) A93a)K01) K04)

                                         255/60R17
                                         A01) G0F)K01) K04)

                                         275/55R17
                                         A01) G0F)K01) K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                             e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/60R17
                                         A93)

                                         235/65R17
                                         A93)

                                         245/60R17
                                         A01) A93a)K01) K04)

                                         255/55R17
                                         A01) K01)K02)

                                         255/60R17
                                         A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     12 / 17                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
     225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                10e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



RA-000923-A0-104-10e~MA-5-114_3-67-ET40_62R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     15 / 17                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
     Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
     folgende Abstände dienen:
     - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
         Radhauskante: min. 345 mm,
     - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
         Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     16 / 17                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                10e
Seite :                     17 / 17                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T83) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 10e mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.12.2017




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