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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R7755.18
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           705 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2105 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CR1, CW, DJ1,  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50846 110 Nm
ER, ERE, GG/GY, GG1, GH,    M12x1,5
GHE, GJ, KE, KF, NC1, NC1E,
TA




RA-000923-A0-104-28b~MA-5-114_3-67-ET50_62R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110    Mazda 3                205/50R17                                      A02) bis A10)

                                                  215/45R17

191                     Mazda 3 MPS               205/50R17 M+S                      A02) bis A10)

                                                  215/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                                   5/114.3/67



Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191          Mazda 3 MPS             205/50R17 M+S                                  A02) bis A10)
              (Schrägheck)
                                      215/45R17 M+S

e11*2001/116*0262*06   1135/935 (0)                                                  5/114,3/67,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     195/45R17                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr N205)T85)                         E50)
                       2013)
                                                   205/45R17
                                                   T88)

                                                  215/45R17

                                                  225/40R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                    e11*2001/116*0262*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121          Mazda 3                     205/50R17                         A02) bis A10)
                    (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                    2014)                       205/55R17

                                               215/50R17

                                               235/45R17

                                               245/45R17




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                e13*2001/116*0156*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107          Mazda 5                 205/50R17                             A02) bis A10)
                                            A01) K43)K44)

                                               215/45R17

                                               225/45R17
                                               A01) K43)K44)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                                 e1*2007/46*0433*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110          Mazda 5                 215/45R17                             A02) bis A10)




Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                  215/45R17                                  A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       225/45R17
                                       A01)K15)
e1*98/14*0188*10E   1095/1065                                                     5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                215/45R17                                           A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                      225/45R17
                                      A01)K15)
 191          Mazda 6 MPS             215/45R17 M+S                                       A02) bis A10)

                                                 225/45R17 M+S
                                                 A01)K15)
e11*2001/116*0203*04   1135/1095(0)                                                       5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                      e1*2001/116*0448*..
GHE                                     e13*2007/46*1075*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136             Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/55R17                                A02) bis A10)
                       (Stufenheck, Schrägheck, A01) K03)K16) K27) K55)                   E51)
                       Kombi, Typ GH bis EG-
                       Gen.-Nr.                  215/50R17
                       e1*2001/116*0448*13, Typ A01) K01)K04) K16)
                       GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                       e13*2007/46*1075*05)      225/45R17
                                                 A01) K03)

                                                 225/50R17
                                                 A01) K01)K04) K16) K23) K27) K55) K56)

                                                 235/45R17
                                                 A01) K01)K04) K16)

                                                 245/45R17
                                                 A01) K01)K04) K16) K23) K55) K56)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                     e1*2001/116*0448*..
GJ                                     e1*2007/46*1001*..
GHE                                    e13*2007/46*1075*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141             Mazda 6                  215/55R17 M+S                             A02) bis A10)
                       (bei Typ GH nur                                                    E51a)
                       Ausführungen ab EG-      215/60R17 M+S
                       Genehmigungs-Nr.         GB7)
                       e1*2001/116*0448*14, bei
                       Typ GHE nur Ausführungen 225/55R17
                       ab EG-Genehmigungs-Nr.
                       e13*2007/46*1075*06)


RA-000923-A0-104-28b~MA-5-114_3-67-ET50_62R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     5 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/50R17                         A02) bis A10)

                                         215/55R17

                                         235/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         235/60R17

                                         235/65R17
                                         G0F)

                                         245/60R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                             e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)

                                         235/60R17

                                         235/65R17

                                         245/60R17




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Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17 M+S                      A02) bis A10)
                                        A93)                               EF0)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
NC1                            e11*2001/116*0202*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/45R17                          A02) bis A10)
                                        A01) K03)

                                          215/40R17
                                          A01) K01)K04)

                                          215/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          225/40R17
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                              G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9             205/50R17                        A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)
                                          215/50R17

                                          235/45R17




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Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9             215/50R17                        A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)
                                          225/45R17

                                          235/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Teiletyp :                  62R7755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
     225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




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K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Die Anlage Nr. 28b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.12.2017




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