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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    62R7755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R7755.18
Radausführungskennz.:                                    62R7755.18
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                        705 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2105 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
BLE                            e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                195/45R17                           A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis       N205) T85)                          BF1) E50)
                Modelljahr 2013)
                                       205/45R17
                                       T88)

                                        215/45R17

                                        225/40R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                  205/50R17                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab                                           BF1) E50a)
                Modelljahr 2014)         205/55R17

                                        215/50R17

                                        235/45R17

                                        245/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                           e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5               205/50R17                            A02) bis A10)
                                      A01) K43) K44)                       BF1)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01) K43) K44)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                            e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                215/45R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/55R17                               A01) bis A10)
                (Stufenheck,            K03) K16) K27) K55)                  BF1) E51)
                Schrägheck, Kombi,
                Typ GH bis EG-Gen.-     215/50R17
                Nr.                     K01) K04) K16)
                e1*2001/116*0448*13,
                Typ GHE nur bis EG-     225/45R17
                Gen.-Nr                 K03)
                e13*2007/46*1075*05)
                                        225/50R17
                                        K01) K04) K16) K23) K27) K55) K56)

                                        235/45R17
                                        K01) K04) K16)

                                        245/45R17
                                        K01) K04) K16) K23) K55) K56)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  215/55R17 M+S                       A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur                                              BF1) E51a)
                Ausführungen ab EG-      215/60R17 M+S
                Genehmigungs-Nr.         GB7)
                e1*2001/116*0448*14,
                bei Typ GHE nur          225/55R17
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             215/50R17                             A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                        215/55R17

                                        235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             225/65R17                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             BF1)

                                       235/60R17

                                       235/65R17
                                       G0F)

                                       245/60R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
KFE                           e13*2007/46*1832*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5            225/65R17                          A02) bis A10)
                                                                         BF1) EF0)
                                       235/60R17

                                       235/65R17
                                       G0F)

                                       245/60R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                            e11*2001/116*0308*..
ERE                           e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7            235/65R17 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         A93) BF1) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                           e11*2001/116*0202*..
NC1E                          e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5             205/45R17                         A01) bis A10)
                                       K03)                              BF1)

                                       215/40R17
                                       K01) K04)

                                       215/45R17
                                       K01) K04)

                                       225/40R17
                                       K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/50R17                          A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                          BF1)
                                        215/50R17

                                        235/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9           215/50R17                          A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)                                          BF1)
                                        225/45R17

                                        235/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GB7)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16, 225/45R19
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51302 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000923-E0-104
Anlage-Nr. :                28b
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
          fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
          Bereich der Gummimanschette,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
          einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
          einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
       Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
       oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter die
       gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
       Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 28b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022