Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R8755.03
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                           610 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2150 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : SUBARU, Fuji Heavy Industries Ltd.

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BE/BH, BL/BP, BL/BPS,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50337 120 Nm
BLG/BPG, BM/BR, BM/BRS,    M12x1,25
BMG/BRG, SG, SGG, SGS, SH,
SHS, SHG, SJ, ZC, G4




RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
SGS                                 e1*2001/116*0209*..
SGG                                 e11*2001/116*0242*..
SGG                                 e11*2001/116*0317*..
SG                                  e13*98/14*0087*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169          Subaru Forester           215/45R18                          A02) bis A10)

                                               225/45R18




Typ:                         BE/BH
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 154  Subaru Legacy Outback    225/45R18                                 A02) bis A10)


e1*98/14*0108*07E   1040/1060(0)                                                 5/100/56



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                                 e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                                e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                               e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                               e11*2001/116*0318*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127         Subaru Legacy              205/45R18                         A02) bis A10)
                    (Ausführungen ohne         A01) K01)K15) T86)                E42)
                    Serienreifen 215/45R18 od.
                    215/50R17 und nicht        215/40R18
                    Ausführung Outback)        A01) K01)K15) T89)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                                 e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                                e1*2001/116*0256*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
180                 Subaru Legacy              205/45R18                         A02) bis A10)
                    (Ausführungen mit          A01) K01)K15) N215) T86)          E41)
                    Serienreifen 215/45R18
                    ww. 215/50R17 jedoch nicht 205/45R18 M+S
                    Ausführung Outback)        A01) K01)K15) T86) W215)




RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SHS                             e1*2001/116*0485*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SH                              e13*2001/116*0982*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          225/45R18                            A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.         225/50R18
                e13*2001/116*0982*08)    A01)K01)K02)K35)

                                           235/45R18
                                           A01)K02)

                                           245/45R18
                                           A01)K01)K02)K35)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Subaru Legacy               215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll oder 215/45R18
                17Zoll)                     A01)K35)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K35)

                                           225/45R18
                                           A01)G1T)K01)K13)K22)K35)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195     Subaru Legacy               225/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K13)K22)K35)
                Serienreifen in 18Zoll)




RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback   215/55R18                         A02) bis A10)
                                        N225)

                                         225/50R18

                                         225/55R18

                                         235/50R18

                                         245/45R18

                                         245/50R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               215/50R18 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01) A93)K01)

                                         225/50R18
                                         A01) A93)K01) K02)

                                         235/45R18
                                         A01) A93)K01)

                                         245/45R18
                                         A01) A93)K01) K02)




RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                             e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ              205/40R18                                 A02) bis A10)

                                          215/40R18
                                          A01) K03)

                                          225/35R18
                                          A01) K01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01) K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester          225/50R18                                A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         225/55R18
                e13*2001/116*0982*09)
                                         235/45R18

                                          235/50R18
                                          A01) K02)K03)

                                          245/45R18

                                          245/50R18
                                          A01) K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16, 205/65R16, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000892-A0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.02.2017




RA-000892-A0-104-03~SB-5-100-56-ET35_62R8755.docx