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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      62R8755
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             62R8755.03
Radgröße:                                                   7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        68 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                          610 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                 ZP50337     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ            205/40R18                           A02) bis A10)
                                      N215)                               BF1)

                                        215/40R18
                                        A01) K03)

                                        225/35R18
                                        A01) K01) K04)

                                        225/40R18
                                        A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.      Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        205/40R18         225/35R18       A01) bis A10)
                                                          K04)            BF1) N215) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                             e13*98/14*0087*..
SGG                            e11*2001/116*0242*..
SGG                            e11*2001/116*0317*..
SGS                            e1*2001/116*0209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169      Subaru Forester         215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        225/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SHG                            e11*2001/116*0329*..
SHS                            e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester         225/45R18                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis                                      BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 225/50R18
                e13*2001/116*0982*08) A01) K01) K02) K35)

                                        235/45R18
                                        A01) K02)

                                        245/45R18
                                        A01) K01) K02) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SJ                             e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester        225/50R18                          A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab                                       BF1)
                EG-Genehmigungs-Nr. 225/55R18
                e13*2001/116*0982*09)
                                       235/45R18

                                        235/50R18
                                        A01) K02) K03)

                                        245/45R18

                                        245/50R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                          e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                         e1*2001/116*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Subaru Legacy           205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       N215)                             BF1) E41) K01) K15) T86)
                Serienreifen
                215/45R18 ww.           205/45R18 M+S
                215/50R17 jedoch        W215)
                nicht Ausführung
                Outback)




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                         e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                        e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy          205/45R18                          A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne     T86)                               BF1) E42) K01) K15)
                Serienreifen
                215/45R18 od.          215/40R18
                215/50R17 und nicht    T89)
                Ausführung Outback)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Subaru Legacy            215/40R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1)
                kleinsten Serienreifen   215/45R18
                in 16Zoll oder 17Zoll)   A01) K35)

                                        225/40R18
                                        A01) K01) K35)

                                        225/45R18
                                        A01) G1T) K01) K13) K22) K35)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195     Subaru Legacy            225/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) K01) K13) K22) K35)
                kleinsten Serienreifen
                in 18Zoll)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback 215/55R18                            A02) bis A10)
                                       N225)                               BF1)

                                        225/50R18

                                        225/55R18

                                        235/50R18

                                        245/45R18

                                        245/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                            e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV              215/50R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                                         A93) BF1) K01)
                                       225/50R18
                                       K02)

                                       235/45R18

                                       245/45R18
                                       K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm

E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16,
       205/65R16, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min.
       einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
       I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755



K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K35)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.04.2019