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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  62R8755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         62R8755.111
               Radausführungskennz.:                                  62R8755.111
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51099*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      745 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                              120 Nm
                               Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               182                             e1*2001/116*0352*..
               1C                              e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 1er                  205/40R18                                A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          N215) T86)                               BF1) K03) K04)

                                                        205/45R18
                                                        N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        K57) N225)

                                                        225/35R18
                                                        K57) T87)

                                                        225/40R18
                                                        K68)
§22 51099*08




                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04) K57) T87)     BF1) V00)
                                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04) K68)          BF1) V00)

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               187                               e1*2001/116*0287*..
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 195      BMW 1er                    215/40R18                              A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ K03)                                    BF1) K04) K64)
                               1K2 bis Genehmigungs-
                               Nr.                        225/35R18
                               e1*2007/46*0273*03;        K01)
                               beim Typ 1K4 bis
                               Genehmigungs-Nr.           225/40R18
                               e1*2007/46*0283*03)        K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        215/40R18 M+S                          A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ W225)                                   BF2) K04)
                               1K2 ab Genehmigungs-
                               Nr.                        225/35R18 M+S
                               e1*2007/46*0273*04;        A94a) K03) T87)
                               beim Typ 1K4 ab
                               Genehmigungs-Nr.           225/40R18 M+S
                               e1*2007/46*0283*04)        K03) K13)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
§22 51099*08




               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        205/40R18                              A02) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ A94) N215) T86)                         BF2) EF0)
                               1K2 ab Genehmigungs-
                               Nr.                        205/45R18
                               e1*2007/46*0273*04;        N215) T86)
                               beim Typ 1K4 ab
                               Genehmigungs-Nr.           215/40R18
                               e1*2007/46*0283*04)        A01) K04) N225)

                                                        225/35R18
                                                        A01) A94a) K03) K04) N235) T87)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03) K04) K13) N235)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                               e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       215/40R18                               A01) bis A10)
                               (Serie bis einschließlich K13)                                    BF2) K03) K04)
                               17 Zoll Sommerbereifung)
                                                         225/35R18
                                                         A94a) T87)

                                                        225/40R18
                                                        K13)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                                                              A94a) K04) T87)    BF2) V00)
                                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                                              K04)               BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1C                               e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,      215/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                               M235i, M240i, M235i       K13) W225)                        BF2) EF0) K03) K04)
                               xDrive, M240i xDrive
                               (Serie ab 18 Zoll         225/35R18 M+S
                               Sommerbereifung)          A94a) T87)

                                                        225/40R18 M+S
                                                        K13)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
               346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
               346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
§22 51099*08




               346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 142      BMW 3er                  205/40R18                          A02) bis A10)
                               (außer 330i, 330d)       T86)                               BF1)

                                                        205/45R18
                                                        T86)

                                                        215/40R18
                                                        T89)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K15) K32)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346L                          e1*98/14*0097*..
               346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 170     BMW 3er                205/45R18                            A02) bis A10)
                               (330i, 330d)                                                BF1)
                                                      215/40R18
                                                      T89)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K15) K32)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               390L                            e1*2001/116*0308*..
               390X                            e1*2001/116*0344*..
               392C                            e1*2001/116*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 160      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       N215) T86)                        BF1) EF0)
                               Cabrio, Coupe )
                                                        205/45R18
                                                        G4S) N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        N225) T89)

                                                        225/40R18
                                                        N235)
§22 51099*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 160      BMW 3er                  205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, bis EG-      N215) T86)                        BF1) E66) EF0)
                               Genehmig.-Nr.
                               e1*2007/46*0314*04;      205/45R18
                               Kombi, bis EG-           G4S) N215) T86)
                               Genehmig.-Nr.
                               e1*2007/46*0315*05;      215/40R18
                               Coupe/Cabrio, bis EG-    N225) T89)
                               Gen.-Nr.
                               e1*2007/46*0316*07 )     225/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-       A94)                              A11) BF2) E66a)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05,      225/45R18
                               mit kleinsten            A94)
                               Serienreifen 205/..)
                                                        235/45R18
                                                        A01) A94a) G01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                              e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, ab EG-       A94)                              A11) BF2) E66a) EF0)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0314*05,      235/45R18
                               mit kleinsten            A01) A94a) G01)
                               Serienreifen 225/.. )

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-           A94) T93)                         BF2) E66b)
                               Genehmigungs-Nr.
§22 51099*08




                               e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
                               e24*2007/46*0022*03,     A94)
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 205/..)     235/45R18
                                                        A01) A94a) G01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                              e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Kombi, ab EG-           A94)                              BF2) E66b) EF0)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/45R18
                               e24*2007/46*0022*03,     A01) A94a) G01)
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 225/..)




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/40R18                         A02) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,  A01) G01)                         A94) BF2)
                               Grand Coupe 4-türig,
                               mit kleinsten            225/45R18
                               Serienreifen 205/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Cabrio, Coupe 2-türig,                                    A94) BF2) EF0)
                               Grand Coupe 4-türig,
                               mit kleinsten
                               Serienreifen 225/..)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               560X                          e1*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                           A02) bis A10)
                                                      T92)                                A94) BF1)

                                                        225/45R18
§22 51099*08




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X1                            e1*2007/46*0275*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 190      BMW X1                 225/45R18                           A02) bis A10)
                                                      A94a)                               BF1)

                                                        235/45R18
                                                        A01) G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                           e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     BMW X3                 215/55R18                           A01) bis A10)
                                                      N225)                               BF3) K01)

                                                        225/50R18
                                                        N235)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                             e1*2007/46*0512*..
               X-N1                           e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3, X4              215/55R18 M+S                      A02) bis A10)
                               (kleinste               A94) W225)                         BF2) EF0)
                               Serienradgröße 17Zoll)
                                                       225/50R18
                                                       A94)

                                                        225/55R18
                                                        A94)

                                                        235/50R18
                                                        A94)

                                                        245/50R18
                                                        A01) A94a) K03) K04)
§22 51099*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 142      BMW Z3                   205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1692     N215)                             BF1) E42)
                               mm)
                                                        215/40R18
                                                        A01) K01) K02) K31) K35) N225)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K01) K02)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K01) K02) K31) K32)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 170     BMW Z3                   205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1740     N215)                             BF1) E43)
                               mm)
                                                        215/40R18
                                                        A01) K35) N225)

                                                        225/35R18

                                                        225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 140      Mini Countryman, Mini   205/45R18                                A01) bis A10)
                               Countryman Allrad       K04) N215)                               BF2) K01)

                                                        215/45R18
                                                        K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160             Mini Countryman John   205/45R18 M+S                             A01) bis A10)
§22 51099*08




                               Cooper Works           K04)                                      BF2) K01)

                                                        215/45R18 M+S
                                                        K04)

                                                        225/40R18
                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF2) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 140      Mini Paceman              205/45R18                              A01) bis A10)
                               (Frontantrieb, Allrad)                                           BF2) K01) K04)
                                                         215/45R18
                                                         K85)

                                                        225/45R18
                                                        K84) K85)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160             Mini Paceman John      205/45R18 M+S                      A01) bis A10)
                               Cooper Works                                              BF2) K01) K04)
                                                      215/45R18 M+S
                                                      K85)

                                                       225/45R18
                                                       K84) K85)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 51099*08




                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
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                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

               E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

               E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
                      • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
                      • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

               E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

               E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
                     • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
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                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
                      vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

               K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
                      zu kürzen.

               K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
                      mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

               K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
                      entsprechend zu kürzen.
§22 51099*08




               K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
                         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
                         Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
                         anzulegen,
                      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
                         kürzen.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
                         eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
                         und klebend zu befestigen.

               K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
                         eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
                         und klebend zu befestigen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 51099*08




               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 7 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.08.2024