Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R8755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R8755.05 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 770 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5 LPG, DA3-RS, DB3, DM2-CNG, DM2-LPG, DXA, DXA-LPG, DYB, DYB-RS, DYB-N, DYB- LPG DM2 Focus C-Max: ZP50502 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Kuga: ZP50502 130 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 PH2, PJ2, PJ2-LPG, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 130 Nm M12x1,5 SBF, WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50521 200 Nm M14x1,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Ford C-Max 205/40R18 A02) bis A10) A01) K04)N215) T86) S01) 205/45R18 N215)T86) 215/40R18 A01) K03)K04) N225) 225/40R18 A01) K03)K04) K57) RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/40R18 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) A93a)T86) S01) 205/45R18 A01) G01)T86) 215/40R18 A01) K03)T89) 215/45R18 A01) G01)K03) 225/40R18 A01) K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A93a)N215) T86) S01) nicht nur 205/55R16) 205/45R18 N215)T86) 215/40R18 A01) K03)N225) T89) 215/45R18 A01) GCM)K03) N225) 225/40R18 A01) K03)K04) N235) RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SBF e1*2007/46*1524*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 155 Ford Edge 235/60R18 A02) bis A10) A93a) 245/55R18 A01) A93a)K03) 255/55R18 A01) A93a)K01) 275/50R18 A01) A93a)K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/40R18 A02) bis A10) (3-türer, 4-türer, 5-türer, T86) S01) Kombi, Cabrio) 205/45R18 T86) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 A01)K61)K62) RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 205/40R18 M+S A02) bis A10) S01) 205/45R18 M+S 215/40R18 M+S 225/35R18 M+S 225/40R18 M+S A01) K61)K62) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 205/45R18 M+S A02) bis A10) W215) 215/40R18 M+S 215/45R18 M+S 225/40R18 M+S RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)N215) T86) S01) 205/45R18 N215)T86) 215/40R18 T89) 215/45R18 225/40R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10) N225) 215/40R18 M+S 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S 225/40R18 A01) K03)N235) 225/40R18 M+S A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-RS e13*2007/46*1616*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 257 Ford Focus RS 225/40R18 A02) bis A10) (ab Modell 2016) RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/50R18 A02) bis A10) (1. Generation) N225) E61)S01) 215/55R18 N225) 225/50R18 N235) 235/45R18 235/50R18 A01) K03) 245/45R18 245/50R18 A01) G2E)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 134 Ford Kuga 215/55R18 A02) bis A10) (2. Generation) N225) E62) 225/50R18 N235) 235/50R18 A01) K03)K77) 245/45R18 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 166 Mondeo (4-türer) 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K35)K36) S01) e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3 RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 166 Mondeo (5-türer) 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K35)K36) S01) e1*98/14*0155*17E 1175/1020(1090) 5/108/63,3 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 166 Mondeo (Kombi) 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K35)K36) S01) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) GA6) E52)E64) S01) 225/40R18 RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) N225) E65) 215/45R18 M+S 215/50R18 A01) GA7)K04) K13) K25) N225) 215/50R18 M+S A01) GA7)K04) K13) K25) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/45R18 A01) K04)K13) K25) 245/45R18 A01) G2B)K04) K13) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 215/50R18 A02) bis A10) Ford Galaxy 2. Generation GAG)N225) T92) E69)S01) 225/45R18 235/45R18 245/45R18 G8B) RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 A02) bis A10) Ford Galaxy 3. Generation A01) K81) E69a) (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis 245/45R18 einschließlich 18 Zoll Serienbereifung) 245/50R18 A01) G2F)K01) K04) K13) K22) K25) K80) K81) K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18 A02) bis A10) Ford Galaxy 3. Generation A01) K81) E69a) (Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die 245/45R18 mit 19 Zoll Bereifung ausgerüstet sind) 245/50R18 A01) G2F)K01) K04) K13) K22) K25) K80) K81) K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PH2 e1*2001/116*0206*.. PJ2 e1*2001/116*0207*.. PT2 e1*2007/46*0271*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. PT2 L071 PU2 L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Ford Transit Connect/ 215/40R18 A02) bis A10) Tourneo Connect A01) K03)K04) T89) E63)S01) (e1*2007/46*0271* bis NT 03, e1*2007/46*0272* bis 225/35R18 NT 03, e1*2001/116*0206* A01) K03)K04) T87) bis NT 15, e1*2001/116*0207*bis NT 15) RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. PJ2-LPG e13*2007/46*1451*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 A02) bis A10) Tourneo Connect /-LPG ab E63a) Modell 2014 (e1*2007/46*0272* ab NT4, e1*2001/116*0207* ab NT16) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12 - Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12 - Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15 - Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15 E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 - Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 - Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00 E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen, K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen, - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm einzuformen oder auszuschneiden. K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu entfernen, - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach hinten zu versetzen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das Radhaus zu kleben, - die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen. RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51099 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000892-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.02.2017 RA-000892-A0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx