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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    1 / 16                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   62R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          62R8755.05
Radgröße:                                                7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Ford




RA-000892-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    2 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG,     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50502 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3-     M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2-CNG,
DM2-LPG, DXA, DXA-LPG,
DYB, DYB-RS, DYB-N, DYB-
LPG
DM2                         Focus C-Max:                                   ZP50502 110 Nm
                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5
                            Kuga:                                          ZP50502 130 Nm
                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5
PH2, PJ2, PJ2-LPG, PT2, PU2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50502 130 Nm
                            M12x1,5
SBF, WA6, WA6-N             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50521 200 Nm
                            M14x1,5


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                            e13*2001/116*0109*..
DM2-LPG                        e13*2001/116*1000*..
DM2-CNG                        e13*2001/116*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max              205/40R18                         A02) bis A10)
                                        A01) K04)N215) T86)               S01)

                                         205/45R18
                                         N215)T86)

                                         215/40R18
                                         A01) K03)K04) N225)

                                         225/40R18
                                         A01) K03)K04) K57)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-Max 205/40R18                           A02) bis A10)
                (Serie nur 205/55R16)     A93a)T86)                         S01)

                                          205/45R18
                                          A01) G01)T86)

                                          215/40R18
                                          A01) K03)T89)

                                          215/45R18
                                          A01) G01)K03)

                                          225/40R18
                                          A01) K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 205/40R18                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   A93a)N215) T86)                   S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          205/45R18
                                          N215)T86)

                                          215/40R18
                                          A01) K03)N225) T89)

                                          215/45R18
                                          A01) GCM)K03) N225)

                                          225/40R18
                                          A01) K03)K04) N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                            e1*2007/46*1524*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 155     Ford Edge               235/60R18                               A02) bis A10)
                                        A93a)

                                            245/55R18
                                            A01) A93a)K03)

                                            255/55R18
                                            A01) A93a)K01)

                                            275/50R18
                                            A01) A93a)K01) K02)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                                  e13*2001/116*0144*..
DB3                                  e13*2001/116*0157*..
DA3-LPG                              e13*2001/116*0999*..
DA3-CNG                              e13*2001/116*1017*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                    205/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-türer,   T86)                              S01)
                Kombi, Cabrio)
                                              205/45R18
                                              T86)

                                            215/40R18

                                            225/35R18

                                            225/40R18
                                            A01)K61)K62)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST           205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                                                                          S01)
                                         205/45R18 M+S

                                         215/40R18 M+S

                                         225/35R18 M+S

                                         225/40R18 M+S
                                         A01) K61)K62)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           205/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                                        W215)

                                         215/40R18 M+S

                                         215/45R18 M+S

                                         225/40R18 M+S




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Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)N215) T86)                     S01)

                                          205/45R18
                                          N215)T86)

                                          215/40R18
                                          T89)

                                          215/45R18

                                          225/40R18
                                          A01) K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST           215/40R18                           A02) bis A10)
                                        N225)

                                          215/40R18 M+S

                                          215/45R18
                                          N225)

                                          215/45R18 M+S

                                          225/40R18
                                          A01) K03)N235)

                                          225/40R18 M+S
                                          A01) K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                              e13*2007/46*1138*..
DYB-RS                           e13*2007/46*1616*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
257             Ford Focus RS             225/40R18                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2016)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    7 / 16                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                                 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147         Ford Kuga                215/50R18                         A02) bis A10)
                    (1. Generation)          N225)                             E61)S01)

                                              215/55R18
                                              N225)

                                              225/50R18
                                              N235)

                                              235/45R18

                                              235/50R18
                                              A01) K03)

                                              245/45R18

                                              245/50R18
                                              A01) G2E)K03)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                                 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134          Ford Kuga                215/55R18                         A02) bis A10)
                    (2. Generation)          N225)                             E62)

                                              225/50R18
                                              N235)

                                              235/50R18
                                              A01) K03)K77)

                                              245/45R18




Typ:                           B4Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (4-türer)           225/40R18                             A01) bis A10)
                                                                               K03)K04)K35)K36)
                                                                               S01)


e1*98/14*0154*17E   1175/1015(1085)                                            5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    8 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ:                           B5Y
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (5-türer)           225/40R18                               A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K35)K36)
                                                                                 S01)

e1*98/14*0155*17E   1175/1020(1090)                                              5/108/63,3



Typ:                         BWY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 166   Mondeo (Kombi)           225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K35)K36)
                                                                                 S01)

e1*98/14*0156*17E   1200/1150(1220)                                              5/108/63,3



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                                   e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                               e13*2001/116*1015*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176          Ford Mondeo                215/45R18                         A02) bis A10)
                    (bis Modelljahr 2014)      GA6)                              E52)E64) S01)

                                               225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    9 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo               215/45R18                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)      N225)                             E65)

                                          215/45R18 M+S

                                          215/50R18
                                          A01) GA7)K04) K13) K25) N225)

                                          215/50R18 M+S
                                          A01) GA7)K04) K13) K25)

                                          225/45R18
                                          N235)

                                          225/45R18 M+S

                                          235/45R18
                                          A01) K04)K13) K25)

                                          245/45R18
                                          A01) G2B)K04) K13) K25)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
WA6-N                           e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 215/50R18                         A02) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation GAG)N225) T92)                    E69)S01)

                                          225/45R18

                                          235/45R18

                                          245/45R18
                                          G8B)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18                                A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation A01) K81)                                 E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 245/45R18
                einschließlich 18 Zoll
                Serienbereifung)            245/50R18
                                           A01) G2F)K01) K04) K13) K22) K25) K80)
                                           K81) K82)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/50R18                                A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation A01) K81)                                 E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen die 245/45R18
                mit 19 Zoll Bereifung
                ausgerüstet sind)           245/50R18
                                           A01) G2F)K01) K04) K13) K22) K25) K80)
                                           K81) K82)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2                              e1*2001/116*0206*..
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PT2                              e1*2007/46*0271*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PT2                              L071
PU2                              L072
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Ford Transit Connect/     215/40R18                                 A02) bis A10)
                Tourneo Connect           A01) K03)K04) T89)                        E63)S01)
                (e1*2007/46*0271* bis NT
                03, e1*2007/46*0272* bis 225/35R18
                NT 03, e1*2001/116*0206* A01) K03)K04) T87)
                bis NT 15,
                e1*2001/116*0207*bis NT
                15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
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Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
PJ2-LPG                          e13*2007/46*1451*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/     225/45R18                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG ab                                    E63a)
                Modell 2014
                (e1*2007/46*0272* ab NT4,
                e1*2001/116*0207* ab
                NT16)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
     von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
     Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
     - Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
     - Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
     - Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
     - Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
     - Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*25.

E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*26.

E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*23.



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E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*24.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
    235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
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GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich
     der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu
     versetzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
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K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
     eng an das Radhaus anzulegen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
         dem Radhaus zu verkleben,
     - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen,

K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm zu kürzen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.

K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
         Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
     - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
         befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
         oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.

K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
     Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
         Stoßfänger ist zu entfernen,
     - der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
         nach hinten zu versetzen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng
         an das Radhaus zu kleben,
     - die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter
         Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.




RA-000892-B0-104-09~FO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.02.2017




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