Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R8755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R8755.05 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 770 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 120 Nm B-N2E Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm F, F-N2D, P, U Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm D, D-2D, D-N2D, D-N2E Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm M,M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-2D e1*2001/116*0427*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo C30 205/40R18 A02) bis A10) A01)K03)T86) S01) 205/45R18 T86) 215/40R18 A01)K01) 215/45R18 A01)G1L)K01)K44) 225/40R18 A01)K01)K04)K44)K45) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40,V50 205/40R18 A02) bis A10) (Front -und Allradantrieb) T86) S01) 205/45R18 T86) 215/40R18 A01) K01) 215/45R18 A01) G1L)K01) 225/40R18 A01) K01)K04) RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-N2E e13*2007/46*1337*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 187 Volvo V40 205/45R18 A02) bis A10) (außer V40 Cross Country) T86) 215/40R18 225/40R18 A01)K13)K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F-N2D e13*2007/46*1157*.. F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; außer A01)A93)K01)K04)T89) E58)EF0) Cross Country) 215/45R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 215/50R18 A02) bis A10) V60 Cross Country 215/55R18 225/50R18 235/45R18 245/45R18 RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-2D e1*2001/116*0507*.. D-N2D e1*2007/46*0339*.. D-N2E e13*2007/46*1213*.. D e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 242 Volvo XC60 235/55R18 A02) bis A10) A01)A93)K01) 235/60R18 A01)K01) 245/55R18 A01)K01)K04) 255/50R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K04) 275/50R18 A01)K01)K04)K47) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e4*2007/46*1220*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 235 Volvo XC60 235/55R18 A02) bis A10) A93a) 235/60R18 A93a) 245/55R18 245/60R18 GF1) 255/55R18 265/55R18 RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 169 Volvo C70 225/40R18 A02) bis A10) (Cabrio) S01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) (nicht XC 70) N225) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-2D e1*2001/116*0504*.. A e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10) N225) E58) 225/45R18 N235) RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e4*2007/46*1067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 235 Volvo V90 Cross Country 235/55R18 A02) bis A10) A01) K03) 245/50R18 A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechradhauskante anzulegen. K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben). N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099 Nr. : RA-000892-B0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 06.11.2017 RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx