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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R8755.05
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D,         Serien-Radschraube, Kegel 60°,              ZP50535 120 Nm
B-N2E                            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
F, F-N2D, P, U                   Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP50535 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E            Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP50535 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
M,M-2D, M-N2E                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    2/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               205/40R18                            A02) bis A10)
                                        A01)K03)T86)                         S01)

                                           205/45R18
                                           T86)

                                           215/40R18
                                           A01)K01)

                                           215/45R18
                                           A01)G1L)K01)K44)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K44)K45)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              205/40R18                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) T86)                              S01)

                                           205/45R18
                                           T86)

                                           215/40R18
                                           A01) K01)

                                           215/45R18
                                           A01) G1L)K01)

                                           225/40R18
                                           A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
M                               e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 205/45R18                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country) T86)

                                          215/40R18

                                          225/40R18
                                          A01)K13)K22)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A01)A93)K01)K04)T89)               E58)EF0)
                Cross Country)
                                          215/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/50R18                          A02) bis A10)
                V60 Cross Country
                                         215/55R18

                                          225/50R18

                                          235/45R18

                                          245/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
D                              e9*2001/116*0068*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/55R18                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)

                                         235/60R18
                                         A01)K01)

                                         245/55R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)

                                         275/50R18
                                         A01)K01)K04)K47)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo XC60              235/55R18                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         235/60R18
                                         A93a)

                                         245/55R18

                                         245/60R18
                                         GF1)

                                         255/55R18

                                         265/55R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70               225/40R18                         A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                  S01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
B                              e9*2001/116*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               215/45R18                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           N225)

                                         225/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
B                              e9*2001/116*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              215/55R18                         A02) bis A10)

                                         235/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
A                              e9*2001/116*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               215/45R18                         A02) bis A10)
                                        N225)                             E58)

                                         225/45R18
                                         N235)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    6/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo V90 Cross Country 235/55R18                          A02) bis A10)
                                         A01) K03)

                                          245/50R18
                                          A01) K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    8/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
        kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf
        eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
        Blechradhauskante anzulegen.

K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
     In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
     ankleben).

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000892-B0-104-09c~VO-5-108-63_3-ET40_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. :                      RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R8755


S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.11.2017




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