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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      62R8755
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             62R8755.05
Radgröße:                                                   7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        76 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                          770 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50502     120 Nm
BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                        ZP50535     140 Nm
            Schaftlänge 32 mm
BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,     ZP50535    140 Nm
            Schaftlänge 33,5 mm
BF4         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,     ZP50535    140 Nm
            Schaftlänge 34 mm
BF5         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,     ZP50535    140 Nm
            Schaftlänge 33 mm
BF6         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,     ZP50535    140 Nm
            Schaftlänge 32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-2D                          e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30              205/40R18                             A02) bis A10)
                                       A01) K03) T86)                        BF1) S01)

                                         205/45R18
                                         T86)

                                         215/40R18
                                         A01) K01)

                                         215/45R18
                                         A01) G1L) K01) K44)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K04) K44) K45)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70              225/40R18                             A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                     BF1) S01)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40, V50             205/40R18                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) T86)                              BF1) S01)

                                         205/45R18
                                         T86)

                                         215/40R18
                                         A01) K01)

                                         215/45R18
                                         A01) G1L) K01)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K04)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-N2E                         e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40              205/45R18                          A02) bis A10)
                (außer V40 Cross       T86)                               BF1)
                Country)
                                       215/40R18

                                        225/40R18
                                        A01) K13) K22)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-N2E                         e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/45R18                         A02) bis A10)
                                        A93) T86)                         BF1)

                                        205/50R18

                                        215/45R18

                                        225/40R18
                                        A93)

                                        225/45R18

                                        235/45R18
                                        A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60     215/40R18                         A01) bis A10)
                Hybrid                  A93) T89)                         BF2) E58) EF0) K01) K04)
                (Limousine, Kombi;
                außer Cross Country)    215/45R18

                                        225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross         215/50R18                         A02) bis A10)
                Country, V60 Cross                                        BF3)
                Country                 215/55R18

                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        245/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                             e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 233     Volvo V60              215/45R18                          A02) bis A10)
                                       A93) N225) T93)                    BF4) EF0)

                                        215/50R18
                                        N225) T92)

                                        225/45R18
                                        A93a) N235)

                                        225/50R18
                                        GH3) N235)

                                        235/45R18

                                        245/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70              215/45R18                          A02) bis A10)
                (nicht XC 70)          N225)                              BF2)

                                        225/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A                             e9*2001/116*0057*..
A-2D                          e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80              215/45R18                          A02) bis A10)
                                       N225)                              BF2) E58)

                                        225/45R18
                                        N235)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/55R18                         A01) bis A10)
                                        K03)                              BF5)

                                        245/50R18
                                        K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X                             e9*2007/46*3146*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 182     Volvo XC40             235/50R18                          A01) bis A10)
                                                                          BF4) K01) K02)
                                        235/55R18

                                        245/50R18

                                        245/55R18
                                        GH4)

                                        255/50R18
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Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
D                             e9*2001/116*0068*..
D-2D                          e1*2001/116*0507*..
D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60             235/55R18                         A01) bis A10)
                                       A93)                              BF6) K01)

                                       235/60R18

                                       245/55R18
                                       K04)

                                       255/50R18
                                       K04)

                                       255/55R18
                                       K04)

                                       275/50R18
                                       K04) K47)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo XC60             235/55R18                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             BF4)

                                       235/60R18
                                       A93a)

                                       245/55R18

                                       245/60R18
                                       GF1)

                                       255/55R18

                                       265/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70             215/55R18                         A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                       235/45R18
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GF1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GH3)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
Seite :                      9 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755



GH4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21, 245/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine
          Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechradhauskante
          anzulegen.

K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
       diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000892-D0-104
Anlage-Nr. :                 9c
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R8755


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.04.2019