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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  62R8755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          62R8755.05
               Radausführungskennz.:                                   62R8755.05
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51099*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
               geprüfte Radlast: *)                                      770 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     120 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP50535     140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP50535    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP50535    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e4*2001/116*0076*..
               M-2D                          e1*2001/116*0427*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo C30              205/40R18                            A02) bis A10)
                                                      A01) K03) T86)                       BF1) S01)

                                                        205/45R18

                                                        215/40R18
                                                        A01) K01)

                                                        215/45R18
                                                        A01) G1L) K01) K44)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K01) K04) K44) K45)
§22 51099*08




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 169     Volvo C70              225/40R18                            A02) bis A10)
                               (Cabrio)                                                    BF1) S01)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               2                               e9*2018/858*11478*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116      Volvo EX30                225/55R18                         A01) bis A10)
                               (Heck- und Allradantrieb) A94) K03)                         BF2)

                                                        235/50R18
                                                        A94) K01) K04)

                                                        245/50R18
                                                        A94a) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                                e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo S40, V50             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Front -und Allradantrieb) T86)                              BF1) S01)

                                                        205/45R18
                                                        T86)

                                                        215/40R18
                                                        A01) K01)

                                                        215/45R18
                                                        A01) G1L) K01)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K01) K04)
§22 51099*08




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187      Volvo V40               205/45R18                            A02) bis A10)
                               (außer V40 Cross        T86)                                 BF1)
                               Country)
                                                       215/40R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K13) K22)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/45R18                            A02) bis A10)
                                                       A93) T86)                            BF1)

                                                        205/50R18

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A93)

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      215/40R18                         A01) bis A10)
                               Hybrid                   A93) T89)                         A11) BF3) E58) EF0) K01)
                               (Limousine, Kombi; außer                                   K04)
                               Cross Country)           215/45R18

                                                        225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/50R18                         A02) bis A10)
                               V60 Cross Country                                          BF3)
§22 51099*08




                                                        215/55R18

                                                        225/50R18

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                             e4*2007/46*1315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 233     Volvo V60              215/45R18                           A02) bis A10)
                                                      A93) N225) T93)                     A11) BF3) EF0)

                                                        215/50R18
                                                        N225) T92)

                                                        225/45R18
                                                        A93a) N235)

                                                        225/50R18
                                                        GF5) N235)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224      Volvo V70              215/45R18                          A02) bis A10)
                               (nicht XC 70)          N225)                              BF4)

                                                       225/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                             e9*2001/116*0057*..
               A-2D                          e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51099*08




               80 bis 232      Volvo S80              215/45R18                          A02) bis A10)
                                                      N225)                              BF4) E58)

                                                       225/45R18
                                                       N235)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                              e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/55R18                         A01) bis A10)
                                                       K03)                              A11) BF3)

                                                       245/50R18
                                                       K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 184      Volvo XC40. EX40       235/50R18                          A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF3) K01) K02)
                                                       235/55R18

                                                       245/50R18

                                                       245/55R18
                                                       GH4)

                                                       255/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                             e9*2001/116*0068*..
               D-2D                          e1*2001/116*0507*..
               D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
               D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242     Volvo XC60             235/55R18                         A01) bis A10)
                                                      A93)                              BF4) K01)

                                                       235/60R18

                                                       245/55R18
                                                       K04)

                                                       255/50R18
                                                       K04)

                                                       255/55R18
§22 51099*08




                                                       K04)

                                                       275/50R18
                                                       K04) K47)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                             e4*2007/46*1220*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240     Volvo XC60             235/55R18                         A02) bis A10)
                                                      A93a)                             A11) BF3) EF0)

                                                       235/60R18
                                                       A93a)

                                                       245/55R18

                                                       245/60R18
                                                       GF1)

                                                       255/55R18

                                                       265/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224     Volvo XC70             215/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF4)
                                                       235/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 51099*08




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755



               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 51099*08




                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GF5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 51099*08




                    und G01) zu beachten.

               GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
                    245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755



               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
                        kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

               K45)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine
                        Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
§22 51099*08




                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
                        Blechradhauskante anzulegen.

               K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
                      diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
                      ankleben).

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.08.2024
§22 51099*08