Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R8755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R8755.08 Radausführungskennz.: 62R8755.08 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 §22 51099*08 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: *) 790 kg Reifenabrollumfang: 2150 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 120 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 110 Nm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP50879 110 Nm Schaftlänge 28 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP50879 120 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/50R18 A02) bis A10) Q50 Hybrid A11) BF1) EB1) (2WD + 4WD) 235/45R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 205/45R18 A02) bis A10) (Allrad) A93) N215) BF2) 215/45R18 §22 51099*08 A93) 215/50R18 A01) A93) G01) 225/45R18 A93) 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15 e5*2007/46*1031*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 205/45R18 A02) bis A10) Bifuel N215) BF2) E19) (Frontantrieb) 215/45R18 215/50R18 A01) G01) 225/45R18 235/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan Leaf 205/40R18 A02) bis A10) A01) A93) G01) BF2) 205/45R18 215/40R18 A93a) 215/45R18 225/35R18 A01) A93) G01) 225/40R18 §22 51099*08 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1 e9*2007/46*6537*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 Nissan Leaf 205/40R18 A02) bis A10) (mit Batterie 40kWh, A01) A93) G01) T86) BF2) 62kWh) 205/45R18 215/40R18 215/45R18 225/35R18 A01) A93) G01) T87) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z50 e1*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 172 Nissan Murano 225/60R18 A02) bis A10) BF2) 225/65R18 235/60R18 245/55R18 A01) K01) K04) 245/60R18 A01) K01) K04) 255/55R18 A01) K01) K04) 265/55R18 §22 51099*08 A01) K01) K02) 275/50R18 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z51 e1*2001/116*0478*.. Z51 e3*2007/46*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 188 Nissan Murano 235/65R18 A01) bis A10) A93) BF2) K04) 245/60R18 A93) K03) 255/60R18 A93) K01) 265/55R18 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Nissan Pulsar 205/40R18 A02) bis A10) A93a) BF2) 205/45R18 215/40R18 215/45R18 GDY) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. §22 51099*08 J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, 225/50R18 A02) bis A10) Qashqai+2 BF2) 235/50R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. J11 e5*2007/46*1029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Nissan Qashqai 215/50R18 A02) bis A10) (Frontantrieb + Allrad) BF3) 215/55R18 225/50R18 235/45R18 245/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 116 Nissan Qashqai 215/60R18 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen BF4) E60) mit Verbundlenker- 225/55R18 Hinterachse; 2WD) 225/60R18 235/55R18 245/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 51099*08 103 bis 116 Nissan Qashqai 215/60R18 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen N225) A11) BF4) mit Mehrlenker- Hinterachse; 2WD & 225/55R18 4WD) N235) 225/60R18 N235) 235/55R18 245/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NFK e2*2018/858*00024*.. NFK e2*2018/858*00025*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 96 Nissan Townstar 215/45R18 A02) bis A10) (inkl. Elektro-Fz.) A93) T93) BF4) 225/40R18 A93) T92) 225/45R18 A93a) T95) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 215/50R18 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- BF2) Nr.: 225/50R18 e1*2001/116*0432*05) 235/50R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/50R18 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- BF2) §22 51099*08 Nr.: 225/55R18 e1*2001/116*0432*06) 235/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Nissan X-Trail 225/55R18 A02) bis A10) (Serie 225/65R17 ww. A93) BF1) EF0) 225/55R19) 225/60R18 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T33 e13*2018/858*00293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 116 bis 120 Nissan X-Trail 235/60R18 A02) bis A10) A11) BF1) 245/55R18 A93) 255/55R18 A01) K04) 275/50R18 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie §22 51099*08 nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP50853 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 §22 51099*08 Zubehörkit: ZP50853 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50879 Anzugsmoment: 110 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50879 Anzugsmoment: 120 Nm E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E60) Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51099*08 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO Nr. : RA-000892-I0-104 Anlage-Nr. : 15a Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R8755 T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 15a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH §22 51099*08 Geschäftsstelle Essen, 23.08.2024