Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 62R8755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 62R8755.08
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 790 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AL1(a), AR2, AR2N, AZ1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm
E15J(a), E15UT(a), E15UTN(a), M12x1,5
E15EJ(a), L10(a), HAL1(a),
HE15U(a), HL10(a),
E15UT(a)MS1, HS19(a), R1,
S19(a), T25, T27, V3, XA, XA1,
XE1, XE2(a), XW3(a), XW4(a)
AX1T(EU,M), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm
AX1T(EU,M)-TMG, XA3(a), M12x1,5
XA4 (EU, M), XC1 (EU, M)
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a) e6*2001/116*0103*..
HS19(a) e6*2001/116*0106*..
L10(a) e6*2007/46*0034*..
HL10(a) e6*2007/46*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215 Lexus GS200T, GS250, 225/45R18 A02) bis A10)
GS300H, GS450H A94) E65)E66)EF0)
235/45R18
A01)A94a)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a) e6*2001/116*0103*..
HS19(a) e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218 Lexus GS300, GS450H 225/45R18 A02) bis A10)
A93a) E64)EF0)
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 158 Lexus IS200 225/40R18 A02) bis A10)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18 A02) bis A10)
IS250, IS250C E68)EF0)
(Stufenheck, Cabrio) 225/40R18
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Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 225/40R18 A02) bis A10)
IS300H E69)EF0)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen ab EG-
Nummer:
e11*2001/116*0206*10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1 e6*2007/46*0111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175 Lexus NX200t, NX300h 225/55R18 A02) bis A10)
N235)
225/55R18 M+S
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus RC200T, RC300H 225/45R18 A02) bis A10)
A94) EF0)
235/45R18
A01) A94)G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a) e6*2001/116*0117*..
HAL1(a) e6*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204 Lexus RX350, RX450H 235/55R18 A02) bis A10)
A93) EF0)
235/60R18
A93)
245/55R18
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a) e11*2001/116*0299*..
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10)
(1. Generation) N215)T86) E58)
205/45R18
G05)N215)T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
225/40R18
G7F)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a)N215)T86) E59)E61)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
A01)K88)N215)T86)
215/40R18
N225)
225/35R18
A93a)
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a)N215) E59)E60)
Ausführungen mit
Verbundlenker-Hinterachse) 205/45R18
A01) K88)N215)
215/40R18
225/35R18
A01) A93a)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift
2006, ohne Serienbereifung 225/40R18
215/50R17) A01) K65)K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift
2006, mit Serienbereifung 225/40R18
215/50R17)
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Avensis 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N225)
215/50R18
G0Z)N225)
225/40R18
G5V)
225/45R18
235/45R18
G0Z)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85 Toyota C-HR 215/50R18 A02) bis A10)
A01) K03)K91)
215/55R18
A01) K03)K91)
225/50R18
A01) K01)K91)
235/45R18
A01) K03)K91)
245/45R18
A01) K01)K91)
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.. , e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10)
K15)K18)K21)
e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10)
215/45R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a) e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Toyota Corolla 215/40R18 A02) bis A10)
(Stufenheck) E67)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a) e11*2001/116*0264*..
XW4(a) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 215/40R18 A02) bis A10)
215/45R18
A01) K25)K88)
225/40R18
A01) K25)K88)
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
XA G703
XA1 e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(3 und 5-türig) B18)L21)
G703/NT02 | 880/945 5/114,3/60
e4*93/81*0001*06E 910/990
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/55R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung, A93)G7A)N225) E62)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 215/60R18
A93)N225)
235/50R18
A93)G7A)
235/55R18
245/50R18
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/55R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung, A93)G7A)N225) E62)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 215/60R18
A93)N225)
235/50R18
A93)G7A)
235/55R18
245/50R18
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Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a) e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114 Toyota RAV4 215/60R18 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab EG- N225) E63)
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09 bzw. 215/60R18 M+S
e6*2007/46*0166*00)
225/60R18
G5Z)N235)
225/60R18 M+S
G5Z)
235/55R18
245/55R18
G5Z)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2 e11*2001/116*0350*..
AR2N e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Verso 215/45R18 A02) bis A10)
215/50R18
A01) K83)
225/40R18
225/45R18
235/45R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Anlage-Nr. : 13b
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Teiletyp : 62R8755
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
bzw. e6*2007/46*0166*00
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
HS19(a)
E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*09
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
RA-000892-B0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET40_62R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
- der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51099
Nr. : RA-000892-B0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R8755
K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
- die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 06.11.2017
RA-000892-B0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET40_62R8755.docx