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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  62R8755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          62R8755.21
               Radausführungskennz.:                                   62R8755.21
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51099*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZP51136     120 Nm
                               Schaftlänge 33,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP51134    140 Nm
                               Schaftlänge 32 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZP51136    110 Nm
                               Schaftlänge 33,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               182                             e1*2001/116*0352*..
               1C                              e1*2007/46*0277*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                           A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)          N225)                               BF1) K03) K04)

                                                        225/35R18
                                                        T87)

                                                        225/40R18
                                                        K57)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               187                               e1*2001/116*0287*..
               1K2                               e1*2007/46*0273*..
               1K4                               e1*2007/46*0283*..
§22 51099*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 195      BMW 1er                    215/40R18                         A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig; beim Typ                                    BF1) K03)
                               1K2 bis Genehmigungs- 225/35R18
                               Nr.
                               e1*2007/46*0273*03;        225/40R18
                               beim Typ 1K4 bis           K57)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2007/46*0283*03)




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
               346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
               346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 142      BMW 3er                  215/40R18                           A02) bis A10)
                               (außer 330i, 330d)       T89)                                BF1)

                                                        225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
               346L                          e1*98/14*0097*..
               346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
               346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 170     BMW 3er                215/40R18                           A02) bis A10)
                               (330i, 330d)           T89)                                BF1)

                                                        225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               560X                          e1*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R18                           A02) bis A10)
                                                      T92)                                A94) BF1)
§22 51099*08




                                                        225/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                           e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     BMW X3                 215/55R18                           A01) bis A10)
                                                      N225)                               BF2) K01)

                                                        225/50R18
                                                        N235)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 142      BMW Z3                   215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1692     N225)                             BF1) E42)
                               mm)
                                                        225/35R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K35)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 170     BMW Z3                   215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugbreite 1740     N225)                             BF3) E43)
                               mm)
                                                        225/35R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K35)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 51099*08




                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP51136
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 51099*08




               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                      Zubehörkit: ZP51134
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP51136
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

               E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000892-I0-104
               Anlage-Nr. :                22
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R8755


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
                      mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

               K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51099*08




               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 22 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.08.2024