Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R9805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R9805.07 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2327 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4F, 4F1, 8V Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm GA Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 4E Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio A01) K01)K04) K28) K71) T85) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 225/30R19 Zoll Räder verbaut oder A01) K01)K04) K28) K71) T84) eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio A01) K01)K04) K28) K71) T85) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die 225/30R19 serienmäßig 19 Zoll Räder A01) K01)K04) K28) K71) T84) verbaut und/oder eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64) E44)E54) Serienreifen 205/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64)T93) E44)E54) Serienreifen 225/..) RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/45R19 A02) bis A10) A01)K04)N245) E44) 235/45R19 M+S A01)K04) 245/40R19 A01)K03)K04)K35)N255) 245/40R19 M+S A01)K03)K04)K35) 245/45R19 A01)K03)K04)K35)N255) 245/45R19 M+S A01)K03)K04)K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A01) K01)K02) T88) 225/40R19 A01) K01)K02) 235/35R19 A01) K01)K02) 235/40R19 A01) K01)K02) 245/35R19 A01) K01)K02) K78) RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/35R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01) K01)K02) T88) 225/40R19 A01) K01)K02) 235/35R19 A01) K01)K02) 235/40R19 A01) K01)K02) 245/35R19 A01) K01)K02) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) N235) 235/45R19 A01)GAT)K03)K04) 245/40R19 A01)K03)K04) RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0590*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 228 bis 270 Audi Q3 RS 225/40R19 M+S A02) bis A10) A01) G01) 225/45R19 M+S 235/40R19 N245) 235/45R19 N245) 245/40R19 N255) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.12.2017 RA-000922-A0-104-01~AU-5-112-57-ET25_62R9805.docx