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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   62R9805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          62R9805.07
Radgröße:                                                 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2327 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
B8, B81, 4G, 4G1                 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50727 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50706 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50727 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
4L, 4L1                          Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50706 180 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                            A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01) K01)K04) N235) T88)              E79)
                Kombi, außer S4)
                                          225/40R19
                                          A01) K01)K04) K28) K64) N235)

                                          235/35R19
                                          A01) K01)K04) K28) K64) N245) T91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01) K01)K04) K28) K64)               E79)
                Kombi)
                                          235/35R19 M+S
                                          A01) K01)K04) K28) K64) T91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                            A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01) K04)T88)                         E79a)
                Kombi)
                                          235/35R19
                                          A01) K03)K04) K28) T91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   235/35R19 M+S                        A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01) K03)K04) K28) T91)               E79a)
                Kombi)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/45R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8)                                              E79b)
                                         235/40R19

                                          245/40R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/40R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9)            A94a)                             E79c)

                                          225/45R19

                                          235/40R19

                                          245/40R19
                                          A01) K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS4                 235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Kombi)                                       E84)
                                         245/35R19 M+S




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)N235)                         E82)EF0)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19
                                           N245)T91)

                                           235/40R19
                                           G4W)N245)

                                           245/35R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)W235)                         E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19 M+S
                                           T91)W245)

                                           235/40R19 M+S
                                           G4W)W245)

                                           245/35R19 M+S




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93)T88)                           E82a)
                F5)
                                           225/40R19

                                           235/35R19
                                           A93)

                                           245/35R19
                                           A93a)



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe A93a)                              E82a)
                F5)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)                                     E82a)
                                           235/35R19
                                           A93)T91)

                                           245/35R19
                                           A93a)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)   A93a)                             E82a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS5                235/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                (Baureihe F5)           A93a)                                E83)

                                           245/35R19 M+S
                                           A93)

                                           245/40R19 M+S
                                           GF4)




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Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/40R19                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       N235)T93)                                E54)EF0)

                                          225/40R19 M+S
                                          T93)W235)

                                          225/45R19
                                          A01) K13)K22) K73) N235)

                                          225/45R19 M+S
                                          A01) K13)K22) K73) W235)

                                          235/40R19
                                          N245)

                                          235/40R19 M+S

                                          235/45R19
                                          A01) GCH)K13) K22) K25) K73) N245)

                                          235/45R19 M+S
                                          A01) GCH)K13) K22) K25) K73)

                                          245/40R19
                                          A01) K13)K22) K25) K73) N255)

                                          245/40R19 M+S
                                          A01) K13)K22) K25) K73)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R19            245/40R19          A01) bis A10)
                                          K13)K22) K73) N235) N255)               E54)EF0) V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S6                  235/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       T95)

                                          235/45R19 M+S
                                          A01) K13)K22) K25) K73)

                                          245/40R19 M+S
                                          A01) K13)K22) K25) K73)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/45R19                         A02) bis A10)
                                          N245)

                                          245/40R19
                                          A93)N255)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7 , S7 Sportback    235/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                                          A93)

                                          235/45R19 M+S

                                          245/40R19 M+S
                                          A93)

                                          245/45R19 M+S
                                          G9D)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 382     Audi A8, A8L            235/50R19                                  A02) bis A10)
                                        A01) K72)N245)                             E44)

                                           245/45R19
                                           N255)

                                           255/45R19
                                           N265)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R19            255/45R19          A01) bis A10)
                                           K72)N245)            N265)              E44)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/50R19                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01) A94)K01) K04)                      EF0)

                                           235/55R19
                                           A01) A94)K01) K04)

                                           245/50R19
                                           A01) A94)K01) K04)

                                           255/45R19
                                           A01) A94)K01) K04)

                                           255/50R19
                                           A01) A94)K01) K04)




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Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)                               EF0)

                                           235/55R19
                                           A94)

                                           245/50R19
                                           A01) A94)K01)

                                           255/45R19
                                           A94)

                                           255/50R19
                                           A01) A94)K01) K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI      235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A94)

                                           235/55R19 M+S
                                           A94)

                                           245/50R19 M+S
                                           A01) A94)K01)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01) A94)K01) K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01) K01)K04)

                                           235/55R19
                                           A01) K01)K04)

                                           245/50R19
                                           A01) K01)K04)

                                           255/50R19
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01) K01)K04)

                                           235/55R19 M+S
                                           A01) K01)K04)

                                           245/50R19 M+S
                                           A01) K01)K04)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                   235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01) K01)

                                           235/55R19 M+S
                                           A01) K01)

                                           245/50R19 M+S
                                           A01) K01)K04)

                                           255/50R19 M+S
                                           A01) K01)K04)



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                 255/50R19                         A02) bis A10)
                                        A93)                              E78a)EF0)ER1)

                                         255/55R19

                                         265/50R19

                                         275/50R19




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
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A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E44)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       -    Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       ein 'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
         ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E83)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
       -    ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

E84)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
       -    bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
       -    an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
            ein 'C' stehen

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
           zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
           gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20
     ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9D)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21
           ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


RA-000922-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET25_62R9805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     14 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


GCF)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
        225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GF4)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K72)       An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter
           der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73)       An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
           Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
           Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
           ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2017




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