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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      62R9805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             62R9805.08
Radgröße:                                                    8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        82 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø82 Ø71.5
geprüfte Radlast: *)                                          770 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                  ZP50843     130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. :                 15
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                             e4*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 191     Chrysler Dodge Nitro    235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                          BF1) S06)
                                        235/55R19

                                        245/50R19

                                        245/55R19
                                        A01) GGD) K39)

                                        255/50R19

                                        265/50R19
                                        A01) GGD) K39)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KK                             e4*2001/116*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151     Chrysler Jeep Cherokee 235/50R19                          A02) bis A10)
                                                                          BF1) S06)
                                        235/55R19

                                        255/45R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. :                 15
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   62R9805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
       Zubehörkit: ZP50843
       Anzugsmoment: 130 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/50R20 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K39)   An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffinnenkotflügel warm nach vorne einzuformen
       (Kontrolle d. Kreisfahrt).

S06)   Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.

Die Anlage 15 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.08.2019