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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  62R9805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          62R9805.08
               Radausführungskennz.:                                   62R9805.08
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51303*07




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
               geprüfte Radlast: *)                                      770 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2327 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     120 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50886     140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50886    160 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross       225/40R19                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01)
                                                       235/40R19

                                                       245/35R19
                                                       K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               192 bis 206   Toyota Yaris GR         225/30R19                          A02) bis A10)
                                                     A01) A93a) G01)                    BF1)
§22 51303*07




                                                       225/35R19

                                                       245/30R19
                                                       A01) G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Lexus ES               225/40R19                         A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                       A11) BF1)

                                                       235/40R19

                                                       245/35R19
                                                       A93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 215     Lexus GS200T,          225/40R19                          A02) bis A10)
                               GS250, GS300, GS300H, A94) N235)                          A11) BF2) E65) E66)
                               GS450H
                                                      235/35R19
                                                      A94) T91)

                                                       235/40R19
                                                       A01) A94a) K87)

                                                       245/35R19
                                                       A94a)
§22 51303*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 255     Lexus GS300, GS430,    225/40R19                          A02) bis A10)
                               GS460, GS450H          A01) G01) N235)                    A11) BF1) E64)

                                                       235/35R19
                                                       A93a) N245) T91)

                                                       245/35R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 245/30R19                           A02) bis A10)
                               IS250, IS250C                                             BF1) E68) EF0)
                               (Stufenheck, Cabrio)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ1                            e6*2007/46*0111*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 235/45R19                            A02) bis A10)
                               NX300h                  G4C)                              BF1)

                                                       245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
               XC1(EU,M)                     e6*2007/46*0336*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 180     Lexus RC200T,          225/40R19                         A02) bis A10)
                               RC300, RC300H          N235)                             A11) A94) BF2) EF0)

                                                       225/40R19 M+S

                                                       235/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
               HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/50R19                            A02) bis A10)
§22 51303*07




                                                      A93)                              BF1)

                                                       235/55R19
                                                       A93)

                                                       245/50R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AL3(M)                        e6*2018/858*00209*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 140     Lexus RX350H,          265/50R19                         A01) bis A10)
                               RX450H+                                                  BF3) K04)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               225/40R19                           A02) bis A10)
                                                    A93)                                A11) BF1)

                                                       225/45R19
                                                       A93)

                                                       235/40R19
                                                       A93)

                                                       235/45R19
                                                       A93a) G99)

                                                       245/40R19
                                                       A01) A93) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris            215/35R19                           A02) bis A10)
                             (1. Generation)         G7F) T85)                           BF1) E58)

                                                       225/35R19
                                                       G05)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K01) K04) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51303*07




               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris            215/35R19                           A02) bis A10)
                             (2. Generation,                                             BF1) E59) E61) N225) T85)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris            215/35R19                           A01) bis A10)
                             (2. Generation,                                             BF1) E59) E60) K28)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis          225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift K66)                              BF1) K65)
                               2006, ohne
                               Serienbereifung         245/30R19
                               215/50R17)              K03) K04) K50) K63) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis            225/35R19                            A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift                                         BF1)
                               2006, mit Serienbereifung 245/30R19
                               215/50R17)                A01) K03) K04) K50) K63) K64) K65)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Avensis         225/40R19                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     GCS)                                    BF1)

                                                       235/35R19
§22 51303*07




                                                       235/40R19
                                                       G0Z)

                                                       245/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 118      Toyota BZ4X            235/55R19                               A02) bis A10)
                               (2WD, 4WD)             A93a)                                   BF4)

                                                       245/50R19

                                                       255/50R19
                                                       A01) K01)

                                                       265/50R19
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           225/40R19                               A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                             A11) BF1)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       A93a)

                                                       235/40R19

                                                       245/35R19
                                                       A01) A93) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            225/40R19                            A01) bis A10)
                                                    K03)                                 A11) BF2) K91)

                                                       225/45R19
                                                       K03)

                                                       235/40R19
                                                       K01)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
§22 51303*07




               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR             215/50R19                           A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)          GM9) M00)                           A11) BF2)

                                                       225/45R19
                                                       A93)

                                                       225/50R19
                                                       GM9)

                                                       235/45R19

                                                       245/40R19

                                                       245/45R19
                                                       GM9)

                                                       HL 245/40R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 100      Toyota Corolla Verso    245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K68)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                              e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Toyota Corolla Verso    245/30R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K68)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla          225/35R19                            A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     G2P)                                 A11) BF1)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     225/45R19                         A02) bis A10)
                                                        A93)                              A11) BF2)
§22 51303*07




                                                        235/40R19
                                                        A93a)

                                                        235/45R19
                                                        G99)

                                                        245/40R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K25) K88)
                                                        245/30R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                               (ohne                    A93)                              BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              235/50R19
                               Genehmigungs-Nr.:        A01) K01)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        245/45R19

                                                        255/45R19
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit                     A93)                              BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              235/50R19
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*08)     245/45R19

                                                        255/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51303*07




               91 bis 114      Toyota RAV4             225/55R19                          A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab    G5Z) N235)                         BF2) E63)
                               EG-Genehmigungs-Nr.:
                               e6*2001/116*0105*09     225/55R19 M+S
                               bzw.                    G5Z)
                               e6*2007/46*0166*00)
                                                       235/50R19
                                                       G2H)

                                                        245/45R19

                                                        255/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
               XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               129 bis 131   Toyota RAV4            225/55R19                             A02) bis A10)
                                                    N235)                                 A11) BF1)

                                                        225/55R19 M+S

                                                        245/45R19
                                                        A93a) GL2)

                                                        255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
               XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136           Toyota RAV4            225/55R19                            A02) bis A10)
                                                    A93a) N235)                          A11) BF1)

                                                      225/55R19 M+S
                                                      A93a)

                                                      235/55R19
                                                      GCE)

                                                      245/50R19

                                                      255/45R19

                                                      255/50R19
                                                      A01) GCE) K01)
§22 51303*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Verso          225/40R19                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      235/35R19
                                                      T91)

                                                      245/35R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
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                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50886
                      Anzugsmoment: 140 Nm
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               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50886
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
                      bzw. e6*2007/46*0166*00

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
                      beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
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                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
                    225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
                    225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805



               GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
                      225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
§22 51303*07




                    225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                      hinteren Stoßfänger umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
                      von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

               K64)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten.

               K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
                      Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
                      auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
                      werden.

               K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
                        umzulegen,
                      • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
§22 51303*07




                        komplett vom Halter zu entfernen,
                      • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
                        kürzen,
                      • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

               K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      notwendig:
                      • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
                         komplett umzulegen,
                      • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
                         Radhausausschnittkanten anzupassen,
                      • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
                         das Innere Radhaus anzulegen.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                         hinter Radmitte komplett umzulegen,
                      • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                11b
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 51303*07




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 11b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.03.2025