Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R9805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R9805.08 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 770 kg bei Reifenabrollumfang: 2327 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Maserati Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M156 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50848 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000922-A0-104-14e~MS-5-114_3-67-ET40_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M156 e3*2007/46*0224*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 257 Maserati Levante 255/50R19 A02) bis A10)B03) S07) 265/50R19 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000922-A0-104-14e~MS-5-114_3-67-ET40_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 14e Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B03) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x32 mm. S07) Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen Halteschrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 14e mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.12.2017 RA-000922-A0-104-14e~MS-5-114_3-67-ET40_62R9805.docx