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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R9805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R9805.08
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2327 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A33, C13, F15, F15-LPG, F15M, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50853 110 Nm
J10, P12, T30, V10, V37, Y51, M12x1,25
Y51H, Z50, Z51, ZE0
T31, T32                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50853 120 Nm
                              M12x1,25
J11                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50879 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000922-A0-104-13a~NI-5-114_3-66-ET40_62R9805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                                    e13*2007/46*1105*..
Y51H                                   e13*2007/46*1148*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235        Nissan Infiniti M, Infinity M 245/45R19                         A02) bis A10)B28)
                   Hybrid, Infiniti Q70          A94)                              EF0)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                   e13*2007/46*1378*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225        Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/45R19                         A02) bis A10)B28)
                   Q50 Hybrid
                   (2WD + 4WD)                   235/40R19

                                               245/40R19




Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        225/35R19                                  A02) bis A10)
                                        G15)
e9*98/14*0035*09   1085/960                                                        5/114,3/66



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                               e11*2007/46*0132*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157        Nissan Juke             225/35R19                               A02) bis A10)
                   (Allrad)
                                           225/40R19

                                               235/35R19
                                               A01) K01)K04)

                                               235/40R19
                                               A01) G01)K01) K04)

                                               245/35R19
                                               A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                                  e11*2007/46*0132*..
F15                                  e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                              e3*2007/46*0225*..
F15M                                 e3*2007/46*0257*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160          Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R19                          A02) bis A10)
                    Bifuel                                                      E19)
                    (Frontantrieb)            225/40R19

                                              235/35R19
                                              A01) K01)K04)

                                              235/40R19
                                              A01) G01)K01) K04) K74)

                                              245/35R19
                                              A01) K01)K04) K74)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                                e11*2007/46*0230*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80                  Nissan Leaf             215/35R19                           A02) bis A10)
                                            A93a)T85)

                                              225/35R19

                                              235/35R19
                                              A01) K01)

                                              245/30R19
                                              A01) K01)K04)



Typ:                         A33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147  Nissan Maxima QX         225/35R19                                A01) bis A10)
                                                                                L03)
                                              235/35R19
                                              K21)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                   5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                                e1*2001/116*0298*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
172                 Nissan Murano           225/55R19                         A02) bis A10)

                                             235/55R19
                                             A01) K04)

                                             245/50R19
                                             A01) K01)K04)

                                             245/55R19
                                             A01) K01)K04)

                                             255/50R19
                                             A01) K01)K04)

                                             265/50R19
                                             A01) K01)K02)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                                e1*2001/116*0478*..
Z51                                e3*2007/46*0073*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188         Nissan Murano           235/55R19                         A02) bis A10)
                                            A01) K04)

                                             245/55R19
                                             A01) K01)K04)

                                             255/55R19
                                             A01) K01)K04)

                                             265/50R19
                                             A01) K01)K02)

                                             275/50R19
                                             A01) K01)K02)



Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                225/35R19                         A02) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)
                                            235/35R19
                                            A01)K03)K04)
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                 5/114,3/66


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     5/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                                e9*2007/46*3086*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85           Nissan Pulsar           215/35R19                             A02) bis A10)

                                               225/30R19

                                               225/35R19




Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                                 e11*2001/116*0295*..
J10                                 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110          Nissan Qashqai, Qashqai+2 225/45R19                           A02) bis A10)

                                               235/40R19

                                               235/45R19

                                               245/40R19




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                    e11*2007/46*0963*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120          Nissan Qashqai              225/40R19                         A02) bis A10)
                    (Frontantrieb + Allrad)
                                                225/45R19

                                               235/40R19




Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           235/45R19                                  A01) bis A10)
                                                                                  L03)
                                               245/40R19
                                               K03)
e1*98/14*0166*09E   1110/1165                                                     5/114,3/66




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Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     6/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            225/45R19                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)      235/45R19

                                          245/40R19




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/45R19                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     235/45R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                             e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail           225/55R19                          A02) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.
                225/55R19)               245/45R19




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     9/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2017




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