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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000922-D0-104
Anlage-Nr. :                14g
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  62R9805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         62R9805.08
Radausführungskennz.:                                  62R9805.08
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                      770 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2327 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000922-D0-104
Anlage-Nr. :                14g
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
V                             e2*2001/116*0357*..
V*****                        e2*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 125     Peugeot 4007           235/45R19                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        245/45R19
                                        A01) K03)

                                        255/45R19
                                        A01) G2E) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e2*2007/46*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Peugeot 4008           225/45R19                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        235/45R19

                                        245/45R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
       dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000922-D0-104
Anlage-Nr. :                14g
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Teiletyp :                  62R9805


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
       nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 14g mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.08.2019