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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  62R9805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          62R9805.05
               Radausführungskennz.:                                   62R9805.05
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51303*07




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2297 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZP50520     140 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     120 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DF                            e11*2007/46*4161*..
               DF                            e5*2007/46*1050*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Jaguar E-Pace          225/55R19                         A02) bis A10)
                                                      N235)                             A11) BF1)

                                                       235/50R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DC                            e11*2007/46*3324*..
               DC                            e5*2007/46*1047*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar F-Pace          235/55R19                         A02) bis A10)
                                                      A94) N245)                        A11) B33) BF1) EF0)
§22 51303*07




                                                       245/55R19
                                                       A94) N255)

                                                       255/55R19
                                                       A94)

                                                       265/55R19
                                                       G4A)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DH                            e11*2007/46*4311*..
               DH                            e5*2007/46*1052*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Jaguar I-Pace          235/55R19                         A02) bis A10)
                                                      A98a)                             BF1)

                                                       245/55R19

                                                       255/50R19

                                                       255/55R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 221     Jaguar XE              225/40R19                         A01) bis A10)
                               (Heckantrieb)          A94a) K13) K25)                   A11) BF2) EF0)

                                                       245/35R19
                                                       K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 221     Jaguar XE              225/40R19                           A01) bis A10)
                               (Allrad)               A94a) K13) K25)                     A11) BF2) EF0) K03)

                                                        245/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CC9                           e11*2001/116*0323*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 202     Jaguar XF             235/40R19                            A02) bis A10)
                                                                                          BF3) EB1) EF0) S01)
                                                        235/45R19
§22 51303*07




                                                        245/40R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                             e11*2007/46*2981*..
               JB                             e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)            N235) T93)                        A11) A94) BF3)

                                                        225/40R19 M+S
                                                        T93)

                                                        225/45R19
                                                        GFR) N235)

                                                        225/45R19 M+S
                                                        GFR)

                                                        235/40R19
                                                        N245) T95)

                                                        245/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                             e11*2007/46*2981*..
               JB                             e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Allrad)                 N235) T93)                        A11) A94) BF3)

                                                        225/40R19 M+S
                                                        T93)

                                                        225/45R19
                                                        GFR) N235)

                                                        225/45R19 M+S
                                                        GFR)

                                                        235/40R19
                                                        N245) T95)
§22 51303*07




                                                        245/40R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 51303*07




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                      Bremsscheibe Ø380 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP50520
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE Jaguar 747 mit belüfteter Scheibe Ø326x30 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Jaguar 866 Ate mit belüfteter Scheibe Ø235x20 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 51303*07




                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GFR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/40R19, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
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                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 18a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.10.2022