Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R9805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R9805.37 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2297 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 3R, 3RN, 1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 5FP Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Seat Ateca 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführung mit serienmäßiger 225/45R19 Verbreiterung) GDL) 235/35R19 235/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Seat Ateca 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführung ohne serienmäßiger 225/45R19 Verbreiterung) A01) G01) 235/35R19 235/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit G8V)T88) kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit T88) kleinster Serienbereifung 225/..) RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A01) K03)T85) Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) 225/35R19 A01) G2P)K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 195 Seat Leon 225/30R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A01) K01)K04) T84) Sommerbereifung 225/..) 225/35R19 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/35R19 A02) bis A10) (außer Freetrack) A01) K03)N225) T85) 225/35R19 A01) G7X)K01) K04) T88) RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; T85) E61) Ausführungen mit Verbundlenker- 225/30R19 Hinterachse) A93a)T84) 225/35R19 G0S) 245/30R19 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 228 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10)B48) (3-türer, 5-türer, Kombi; N225)T85) E62) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/30R19 A93a)T84) 225/35R19 GCP) 245/30R19 A01) K03)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales Performance-Pack). E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000922-A0-104 Anlage-Nr. : 21a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R9805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.12.2017 RA-000922-A0-104-21a~SE-5-112-57-ET45_62R9805.docx