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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     1 / 11                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     62R9805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            62R9805.47
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2090 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volkswagen - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
AU, AUV, 1K, 1KM, 1KP, 16,       Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
16H                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
1T                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M                               Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50792 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten T85)
                Serienreifen in 15Zoll oder
                16Zoll)                     225/35R19
                                            A01) G1B)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             VW Golf 5, R32              225/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01) K01)
                Serienreifen in 17Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
1K                             e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199      VW Golf 6               215/35R19                             A02) bis A10)
                                        T85)

                                           225/35R19
                                           G7C)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195      VW Golf 6 Cabrio          215/35R19                           A02) bis A10)
                                          N225)T85)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP                             e1*2001/116*0304*..
1KP                             e1*2007/46*0491*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW Golf Plus             215/35R19                            A02) bis A10)
                (außer Ausführung Cross T85)
                Golf)




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Anlage-Nr. :                26c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP                            e1*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118      VW Cross Golf           215/35R19                             A02) bis A10)
                                        T85)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM                              e1*2001/116*0328*..
1KM                              e1*2007/46*0492*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147      VW Jetta,                 215/35R19                           A01) bis A10)
                VW Golf 5 Variant,        K63)T85)
                VW Golf 6 Variant
                                          225/35R19
                                          K03)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2007/46*0490*..
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180      VW Golf 7                 215/35R19                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  N225)T85)                           E91)
                Hinterachse)
                                          225/30R19
                                          T84)

                                           225/35R19




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2007/46*0490*..
AU                               e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96       VW Golf 7                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker-                                   E90)
                Hinterachse)                225/30R19

                                           225/35R19




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Anlage-Nr. :                26c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                              e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228     VW Golf 7 GTI Clubsport 225/35R19                            A02) bis A10)
                                         N235)

                                           235/35R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                                e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     VW Golf 7 R                225/35R19                         A02) bis A10)
                (Nur zulässig bei                                            E100)
                Fahrzeugen die             235/35R19
                serienmäßig mit der
                Reifengröße 235/35R19
                ausgerüstet sind)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                                e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     VW Golf 7 R                225/35R19                         A02) bis A10)
                (Nicht zulässig bei                                          E100a)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der
                Reifengröße 235/35R19
                ausgerüstet sind)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                             e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100      VW e-Golf               215/35R19                            A02) bis A10)
                                        T85)

                                           225/30R19
                                           T84)

                                           225/35R19




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85       VW Golf 7 Variant           215/35R19                         A02) bis A10)
                (Version mit Verbundlenker-                                   E90)
                Hinterachse)                225/30R19

                                           225/35R19




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                              e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135      VW Golf 7 Variant         215/35R19                           A02) bis A10)
                (Version mit Mehrlenker-  N225)T85)                           E91)
                Hinterachse)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                               e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228     VW Golf 7 R Variant        225/35R19                          A02) bis A10)
                (Nur zulässig bei                                             E100)
                Fahrzeugen die             235/35R19
                serienmäßig mit der
                Reifengröße 235/35R19
                ausgerüstet sind)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                               e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228     VW Golf 7 R Variant        225/35R19                          A02) bis A10)
                (Nicht zulässig bei                                           E100a)
                Fahrzeugen die
                serienmäßig mit der
                Reifengröße 235/35R19
                ausgerüstet sind)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85       VW Golf Sportsvan        225/35R19                            A02) bis A10)
                (Version mit                                                  E90)
                Verbundlenkerachse)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     6 / 11                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      VW Golf Sportsvan        215/35R19                                   A02) bis A10)
                (Version mit             T85)                                        E91)
                Mehrlenkerachse)
                                         225/30R19
                                         T84)

                                           225/35R19




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid    215/35R19                                  A02) bis A10)
                                          T85)                                       E95)

                                           225/35R19

                                           245/30R19
                                           A01) K01)K04) K13) K21) K22) K28) K63)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
16                                e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118      VW Jetta                   215/35R19                                 A02) bis A10)
                (Facelift, ab Modell 2014) T85)                                      E95a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7M                             e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      VW Sharan                235/35R19                                    A02) bis A10)
                                         A01) K03)K04) K23) K66) T91)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     7 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1T                             e1*2001/116*0211*..
1T                             e1*2007/46*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      VW Touran 2             225/40R19                         A02) bis A10)
                (außer Cross)                                             E96a)
                                        235/40R19
                                        A01) G01)K03) K105)

                                         245/35R19
                                         A01) K03)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':




E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16

E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.

E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     9 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


E100a)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
    235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
    Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
     195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G7C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
     195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
        Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
        (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
        Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
        Befestigungsschrauben zu kürzen,
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
        Befestigungsschraube zu kürzen.

K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte
        sind komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf
        einer Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
     - zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
        komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger
        anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
     - die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
        eingeformt werden.

K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
        aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.




RA-000922-A0-104-26c~VW-5-112-57-ET50_62R9805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51303 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000922-A0-104
Anlage-Nr. :                26c
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R9805


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 26c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.12.2017




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