Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 62R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 62R9805.151
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 55 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,4 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 725 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZPM5X2150 130 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2144 200 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZPM5X2150 140 Nm
BF4 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2144 170 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 215/35R19 A02) bis A10)
Max N225) T85) BF1) S01)
(Ausführungen mit
Serie nicht nur 225/35R19
205/55R16) N235) T88)
235/35R19
A01) L26) T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175 Ford Edge 235/50R19 A02) bis A10)
A93a) BF2)
235/55R19
A93a)
245/50R19
255/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 225/35R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
235/35R19 M+S
245/30R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) T85) BF1) S01)
225/35R19
T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184 Ford Focus ST 225/35R19 A02) bis A10)
N235) BF1)
235/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92 Ford Focus 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, BF1) E73)
Ausführungen mit
Verbundlenkerachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, BF1) E73) T88)
Ausführungen mit
Mehrlenkerachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 235/35R19 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) BF3) E52) E64) S01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV e13*2007/46*1485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 225/40R19 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) N235) BF3) E65)
225/40R19 M+S
235/35R19
235/40R19
GH9)
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Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. 225/40R19 A02) bis A10)
Generation; Ford T93) BF2) E69) S01)
Galaxy 2. Generation
235/40R19
A01) GAG) L24)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/40R19 A02) bis A10)
Generation; Ford T95) BF4) E69a)
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an 245/40R19
Fahrzeugausführungen
bis einschließlich 18
Zoll Serienbereifung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/40R19 A02) bis A10)
Generation; Ford T95) BF2) E69a)
Galaxy 3. Generation
(Nur zulässig an 235/45R19
Fahrzeugausführungen
die mit 19 Zoll 245/40R19
Bereifung ausgerüstet
sind) 245/45R19
G2F)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2150
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2144
Anzugsmoment: 200 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2150
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2144
Anzugsmoment: 170 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GH9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet
sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen.
Überprüfungsmöglichkeit :
• mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
• ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .
L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet
sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muß der Bausatz
"Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1717039 eingebaut werden.
Überprüfungsmöglichkeit :
• mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
• ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000922-C0-104
Anlage-Nr. : 34
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 62R9805
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
zu entfernen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 34 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.08.2019