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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  62R9805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         62R9805.151
               Radausführungskennz.:                                  62R9805.151
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        55 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 51303*07




               Mittenlochdurchmesser:                                   63,35 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      725 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 130 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZPM5X2144 200 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 120 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZPM5X2150 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                             e13*2007/46*1103*..
               DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-    215/35R19                         A02) bis A10)
                               Max                     N225) T85)                        BF1) S01)
                               (Ausführungen mit
                               Serie nicht nur         225/35R19
                               205/55R16)              N235) T88)

                                                       235/35R19
                                                       A01) L26) T91)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SBF                           e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51303*07




               110 bis 175     Ford Edge              235/50R19                          A02) bis A10)
                                                      A93a)                              BF2)

                                                       235/55R19
                                                       A93a)

                                                       245/50R19

                                                       255/50R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DA3                           e13*2001/116*0144*..
               DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               224 bis 257     Ford Focus RS         225/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/35R19 M+S

                                                       245/30R19 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                            e13*2007/46*1138*..
               DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
               DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus             215/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     T85)                               BF1) S01)

                                                       225/35R19
                                                       T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                           e13*2007/46*1138*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136 bis 184     Ford Focus ST         225/35R19                           A02) bis A10)
                                                     N235)                               BF1)

                                                       235/35R19
                                                       ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                           e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus            225/35R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine,                                               A11) BF1) E73) T88)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenkerachse)
§22 51303*07




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus             225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                        A11) BF1) E73) T88)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerachse)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 206     Ford Focus ST          225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     N235)                              BF1)

                                                       235/35R19
                                                       ECE)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                             e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140      Ford Kuga               225/55R19                         A02) bis A10)
                               (3. Generation)                                           A11) BF3)
                                                       235/50R19

                                                       245/50R19

                                                       255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                              e13*2001/116*0249*..
               BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford Mondeo              235/35R19                         A02) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2014)                                      BF4) E52) E64) S01)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                             e13*2001/116*0249*..
               BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177      Ford Mondeo             225/40R19                          A02) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2015)    N235)                              A11) BF4) E65)

                                                        225/40R19 M+S

                                                        235/35R19
§22 51303*07




                                                        235/40R19
                                                        ECE) GEU)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford S-Max 1.          225/40R19                           A02) bis A10)
                               Generation; Ford       T93)                                BF2) E69) S01)
                               Galaxy 2. Generation
                                                      235/40R19
                                                      A01) GAG) L24)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/40R19                         A02) bis A10)
                               Generation; Ford         T95)                              A11c) BF2) E69a)
                               Galaxy 3. Generation
                               (Nur zulässig an         245/40R19
                               Fahrzeugausführungen
                               bis einschließlich 18
                               Zoll Serienbereifung)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/40R19                         A02) bis A10)
                               Generation; Ford         T95)                              A11c) BF2) E69a)
                               Galaxy 3. Generation
                               (Nur zulässig an         235/45R19
                               Fahrzeugausführungen
                               die mit 19 Zoll          245/40R19
                               Bereifung ausgerüstet
                               sind)                    245/45R19
                                                        ECE) G2F)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 51303*07




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 51303*07




               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2144
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                      mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
                      Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805



               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.

               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.

               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 51303*07




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
                      ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390
                      einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
                      • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
                      • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51303 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000922-H0-104
               Anlage-Nr. :                34
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R9805


               L26)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
                      ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
                      1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
                      • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
                      • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51303*07




               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 34 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.03.2025