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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     1/3                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   62R0855
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                  Ronal
Montageposition:                      Vorderachse                        Hinterachse
Radausführung:                        62R0855.07                          62R0855.37
Radgröße:                              8½Jx20H2                           8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       30 mm                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                              112 mm
Lochzahl:                                   5                                     5
Mittenlochdurchmesser:                  76,0 mm                             76,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                       3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                        860 kg                                 860 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2425 mm                            2425 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
204, 204K, 204 AMG,              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50706 130 Nm
204K AMG                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000895-A0-104-45~DB-5-112-66_5-ET30_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     2/3                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
204 AMG                         e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET30          8.5x20,ET45
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S           245/30R20 M+S      A01) bis A10)
                AMG, C63 S AMG           K01)
                (Limousine, W205)
                                         255/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                         K01)K13) K22) K25)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET30          8.5x20,ET45
350 bis 375     Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 M+S          245/30R20 M+S       A01) bis A10)
                AMG, C63 S AMG          K01)                 T90)
                (Kombi, S205)
                                        255/30R20 M+S        255/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                        K01)K13) K22) K25)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000895-A0-104-45~DB-5-112-66_5-ET30_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     3/3                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 45 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2017



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