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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100
Nr. :                      RA-000895-B0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          62R0855.060
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      110 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2425 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Alfa Romeo (Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
939                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZPS5X3266 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
949                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZPS5X3266 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000895-B0-104-06~AR-5-110-65-ET35_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100
Nr. :                      RA-000895-B0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
939                             e3*2001/116*0212*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191      Alfa Romeo 159, 159      225/35R20                          A02) bis A10)
                Sportwagon               A01)G2C)K04)K14)K20)K23)T90)       S03)

                                          235/30R20
                                          A01)A93)K04)K14)K20)K23)T88)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K02)K14)K20)K23)T90)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
939                             e3*2001/116*0212*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Alfa Romeo Brera & Spider 225/35R20                         A02) bis A10)
                                          A01)K14)K20)K23)T90)              S03)

                                          235/30R20
                                          A01)A93)K04)K14)K20)K23)T88)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K04)K14)K20)K23)T90)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K04)K14)K20)K23)T92)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
949                              e3*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     Alfa Romeo Stelvio        235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                            S03)
                                          245/45R20

                                          255/40R20

                                          255/45R20
                                          GF0)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100
Nr. :                      RA-000895-B0-104
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R0855


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000895-B0-104-06~AR-5-110-65-ET35_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100
Nr. :                      RA-000895-B0-104
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R0855


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GF0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R19,
     235/60R18, 235/65R17, 255/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.


RA-000895-B0-104-06~AR-5-110-65-ET35_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100
Nr. :                      RA-000895-B0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 62R0855


K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2018




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