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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          62R0855
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                      Ronal
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           62R0855.05
                Radausführungskennz.:                                    62R0855.05
                Radgröße:                                                  8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 51100*08




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           0 Ø76 Ø65.1
                geprüfte Radlast: *)                                         925 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      PEUGEOT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                           ZP50509     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                           ZP50509      110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 3008           255/35R20                               A01) bis A10)
                                                                                              A11) BF1) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6                             e2*2007/46*0062*..
               6 3FY                         e2*2001/116*0332*..
               6 3FZ                         e2*2001/116*0294*..
               6 4HP                         e2*2001/116*0352*..
               6 4HT                         e2*2001/116*0346*..
               6 6FY                         e2*2001/116*0330*..
               6 6FZ                         e2*2001/116*0292*..
               6 9HY                         e2*2001/116*0336*..
               6 9HZ                         e2*2001/116*0296*..
               6 RFJ                         e2*2001/116*0331*..
               6 RFN                         e2*2001/116*0293*..
               6 RHL                         e2*2001/116*0312*..
               6 RHR                         e2*2001/116*0297*..
               6 UHZ                         e2*2001/116*0328*..
               6 XFV                         e2*2001/116*0295*..
               6*****                        e2*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 51100*08




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Peugeot 407            225/35R20                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     G7U) K03) T90)                     BF2)

                                                       235/30R20
                                                       K03) K04) K84) T88)

                                                       245/30R20
                                                       K01) K04) K84) T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                             e2*2007/46*0080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 133     Peugeot 508 RXH        235/35R20                          A02) bis A10)
                                                      N245)                              BF1)

                                                       255/30R20
                                                       A01) K03) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                              e2*2007/46*0080*..
               8                              e2*2007/46*0081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW     255/30R20                         A01) bis A10)
                               (außer Ausführungen                                       BF1) K01) K04) K15) K23)
                               Allroad bzw. RXH)                                         K26) T92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                             e2*2007/46*0628*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Peugeot 508            225/35R20                            A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     N235)                                A11) BF1) E19) T90)

                                                        225/35R20 M+S

                                                        245/30R20
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 5008           235/40R20                            A02) bis A10)
§22 51100*08




                                                                                           BF1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0624*..
               E                               e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Partner           225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen ab 215/.. ; K04) T90)                         BF1) E26) E83) K01)
                               außer Elektro)
                                                        235/35R20
                                                        K02) T92)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0624*..
               E                               e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Rifter           225/35R20                          A02) bis A10)
                               (außer Elektro)          T90)                               BF1) E26)

                                                        235/35R20
                                                        T92)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 51100*08




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E83)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                      215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
§22 51100*08




                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855



               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K84)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel eng an das Blechradhaus anzulegen bzw. warm
                      einzuformen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51100*08




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 13a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 01.03.2024
						
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