Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R0855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R0855.05 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2425 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2E, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 120 Nm B-N2D, F, F-N2D, G Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm P Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm D, D-N2E, D-2D, D-N2D Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm L Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm M, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40,V50 225/30R20 A02) bis A10) (Front -und Allradantrieb) A01)K01)K04)K33)M00)T85) S01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F-N2D e13*2007/46*1157*.. F e9*2007/46*0023*.. G e9*2007/46*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 235/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; außer A01) K01)K04) K48) K49) T88) E58) Cross Country) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 225/35R20 A02) bis A10) V60 Cross Country T90) 235/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-2D e1*2001/116*0504*.. A e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 232 Volvo S80 245/30R20 A02) bis A10) A01) K01)K04) T90) E58) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e4*2007/46*1067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 235 Volvo S90, V90 245/35R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; außer Cross Country) 255/35R20 G6R) RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M-N2E e13*2007/46*1337*.. M e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 187 Volvo V40 225/30R20 A02) bis A10) (außer V40 Cross Country) A01) K01)K04) K13) K22) K25) M00) T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. B e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 Volvo V70 245/30R20 A02) bis A10) (nicht XC 70) A01) K01)K04) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e4*2007/46*1067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 235 Volvo V90 Cross Country 235/40R20 A02) bis A10) 245/40R20 A01) K01)K04) RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-2D e1*2001/116*0507*.. D-N2D e1*2007/46*0339*.. D-N2E e13*2007/46*1213*.. D e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 242 Volvo XC60 235/45R20 A02) bis A10) A01) K03) 245/45R20 A01) K01)K04) 255/40R20 A01) K01)K04) 255/45R20 A01) K01)K04) K47) 265/45R20 A01) K01)K04) K13) K22) K46) K47) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e4*2007/46*0929*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 235 Volvo XC90 235/45R20 A02) bis A10) A93) 245/45R20 A93) 245/50R20 255/45R20 A93) 255/50R20 265/45R20 275/45R20 RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000895-A0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt). K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben). K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.03.2017 RA-000895-A0-104-12c~VO-5-108-63_3-ET40_62R0855.docx