Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 62R0855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 62R0855.27 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2425 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 4F, 4F1, 8V, 8J Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm GA Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 225/30R20 A02) bis A10) Cabrio M00)T85) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 225/30R20 A02) bis A10) Cabrio M00)T85) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder verbaut und/oder eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)G4K)K64)T90) E44)E54) Serienreifen 205/..) 245/30R20 A01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K64)T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) T90) K04)K64)T92) E44)E54)G4K)V00) RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)G5M)K64)T90) E44)E54) Serienreifen 225/..) 245/30R20 A01)K04)K64)T90) 255/30R20 A01)K01)K04)K64)T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) T90) K04)K64)T92) E44)E54)G5M)V00) Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 245/35R20 A01) bis A10) K64) 255/35R20 e1*2001/116*0254*23 1350/1335(1385) 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 245/35R20 A01) bis A10) K64) 255/35R20 e13*2007/46*1080*01 1350/1335 (1385) 5/112/57 RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/35R20 A02) bis A10) N245)T92) E44) 245/35R20 N255)T95) 245/40R20 N255) 255/35R20 N265) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/30R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93)M00)T85) 225/35R20 A93a) 235/30R20 A01)A93a)K03)T88) 235/35R20 A01)K03) 245/30R20 A01)K01)K04) 255/30R20 A01)K01)K04) RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Audi Q2 225/30R20 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K03)M00)T85) 225/35R20 A01)A93a)K03) 235/30R20 A01)A93a)K03)K04)T88) 235/35R20 A01)K03)K04) 245/30R20 A01)K01)K04) 255/30R20 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93a) 245/35R20 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93a) 245/35R20 255/35R20 RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)A93)K68)M00) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/30R20 Ausführungen mit kleinsten A01)K67) Sommer-Serienreifen 225/..) 245/30R20 A01)K01)K04)K67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Reifen 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 225/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe M00)T85) E77a) 8S; ab EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*17) 235/30R20 245/30R20 A01)K27) RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 225/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe M00)T85) E77a)E85) 8S; Serie auch 20Zoll; ab EG-Genehmigungs-Nr 235/30R20 e1*2001/116*0369*17) 245/30R20 A01)K27) 255/30R20 A01)K03)K04)K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K27) E77a) 8S; ab EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K27) E77a)E85) 8S; Serie auch 20Zoll;ab EG-Genehmigungs-Nr 255/30R20 e1*2001/116*0369*17) A01)K03)K04)K27) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2007/46*1686*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 Audi TTRS 225/35R20 M+S A02) bis A10) (Coupe, Roadster; Baureihe 8S) 235/30R20 M+S RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre- chend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51100 Nr. : RA-000895-B0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 62R0855 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.05.2018 RA-000895-B0-104-15~AU-5-112-57-ET40_62R0855.docx