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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     1 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R0855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R0855.27
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2425 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
117, 172, 176, 204, 204K, 211, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                   ZP50706 130 Nm
245G, 246                      Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
204X                           Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                     ZP50705 130 Nm
                               Gewinde M14x1,5,
                               Schaftlänge 27,5 mm
164, 166, 212, 216, 216 AMG, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                       ZP50706 150 Nm
215, 220, 221, 221 AMG, 251, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
251 AMG, R1ES




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
176                            e1*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       225/30R20                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A01) K01)K04) K103) K13) K25) K28) M00) E100)E93)
                zulässig an             T85)
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       225/30R20                              A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       A01)G1D)K04)K103)K13)K20)K22)K25)      E100)
                zulässig an              K28)M00)T85)
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/30R20                               A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A01) A94)K03) M00) N235) T85)           E110a)

                                          225/30R20 M+S
                                          A01) A94)K03) M00) T85)

                                          225/35R20
                                          A01) GCX)K03) N235)

                                          225/35R20 M+S
                                          A01) GCX)K03)

                                          235/30R20
                                          A01) K01)N245) T88)

                                          235/30R20 M+S
                                          A01) K01)T88)

                                          245/30R20
                                          A01) K01)K132)

                                          255/30R20
                                          A01) K01)K122) K132)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                          K03)                 K122)K132)         E110a)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R20                               A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01) GB9)K01) K04) N235) T90)           E103)

                                         225/35R20 M+S
                                         A01) GB9)K01) K04) T90)

                                         235/30R20
                                         A01) K01)K04) N245) T88)

                                         235/30R20 M+S
                                         A01) K01)K04) T88)

                                         245/30R20
                                         A01) K01)K04) T90)

                                         255/30R20
                                         A01) GB6)K01) K04) K122) T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)K122) T92)     E103)GB6) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/35R20                                A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01) GCX)K01) K04) N235) T90)            E103)

                                         225/35R20 M+S
                                         A01) GCX)K01) K04) T90)

                                         245/30R20
                                         A01) GCT)K01) K04) T90)

                                         255/30R20
                                         A01) GCU)K01) K04) K122) T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)K122) T92)     E103)GCU) V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                                  e1*2001/116*0470*..
117                                   e1*2007/46*1007*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155            Mercedes CLA-Klasse      225/30R20                              A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)       A01) K01)K04) K13) K25) K28) M00) T85) E100)E93a)



Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326  Mercedes CL-Klasse,      245/35R20                                      A01) bis A10)
              Mercedes CL 63 AMG                                                      K53)

368                   Mercedes CL-Klasse,    245/35R20 M+S                            A01) bis A10)
                      Mercedes CL 55 AMG 600                                          K53)
                                             245/35R20
                                             E55)

e1*98/14*0113*10      1230/1325(1355)                                                 5/112/66,5



Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 285 bis 320  Mercedes CL-Klasse      255/35R20                                       A02) bis A10)


 380 bis 450          Mercedes CL-Klasse,      255/35R20 M+S                          A02) bis A10)
                      Mercedes CL63 AMG,
                      Mercedes CL65 AMG


e1*2001/116*0372*07   1330/1390(0)                                                    5/112/66.5



Typ:                         216 AMG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 386 bis 463  Mercedes CL63 AMG,      255/35R20 M+S                                   A02) bis A10)
              Mercedes CL65 AMG


e1*2001/116*0426*03   1310/1390(0)                                                    5/112/66.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     6 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200   Mercedes E-Klasse        245/30R20                                  A01) bis A10)
                                       T90)                                       K03)

e1*2001/1116*0183*21   1005-1225/1140-1255(1305)                                  5/112/66,5



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                    e1*2001/116*0501*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245            Mercedes E-Klasse        235/35R20                         A02) bis A10)
                       (W213, Limousine)        A94a)N245) T92)                   E111a)EF0)

                                                   245/35R20
                                                   N255)

                                                   255/30R20
                                                   A01) A94a)K01) N265) T92)

                                                   255/35R20
                                                   A01) K01)N265)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                                  e1*2007/46*1560*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245            Mercedes E-Klasse       225/35R20                          A02) bis A10)
                       (S213, Kombi)           A94)N235) T90)                     EF0)

                                                   235/35R20
                                                   A94a)N245) T92)

                                                   245/30R20
                                                   A94)N255) T90)

                                                   245/35R20
                                                   N255)T95)

                                                   255/30R20
                                                   A01) A94a)K01) N265) T92)

                                                   255/35R20
                                                   A01) K01)N265) T97)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     7 / 19                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K118)

                                         245/35R20
                                         A01)K118)K120)

                                         255/35R20
                                         A01)K01)K118)K119)K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      245/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01) K118)K120)

                                         255/35R20
                                         A01) K01)K118) K119) K120)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            235/45R20                         A02) bis A10)
                (X253)                  A94)

                                         245/45R20

                                         255/45R20



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes GLC 43 AMG     235/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                (X253)
                                        245/45R20 M+S

                                         255/40R20 M+S

                                         255/45R20 M+S




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     8 / 19                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                         A02) bis A10)
                (C253, ohne
                Radhausverbreiterungen an 245/45R20
                Achse 2)
                                          255/45R20



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        235/45R20                         A02) bis A10)
                (C253, mit
                Radhausverbreiterungen an 245/45R20
                Achse 2)
                                          255/45R20




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     9 / 19                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK            235/45R20                                A02) bis A10)

                                         245/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         255/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                                              K04)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/45R20                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)N255)

                                         255/45R20
                                         A01)K01)

                                         265/45R20
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335     Mercedes M-Klasse, GLE- 245/45R20                                A02) bis A10)
                Klasse                  A01) K03)K04) N255) T103)                E107)E108)ER1)
                (W166)
                                        255/45R20
                                        A01) K03)K04) N265)

                                         265/45R20
                                         A01) K01)K04)




RA-000895-A0-104-16b~DB-5-112-66_5-ET40_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     10 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
251                                e1*2001/116*0341*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285         Mercedes R-Klasse       235/45R20                         A02) bis A10)
                                            A01)A94)K03)K04)N245)T100)        ER1)

                                             235/45R20 M+S
                                             A01)A94)K03)K04)T100)

                                             245/45R20
                                             A01)A94)K01)K04)N255)

                                             245/45R20 M+S
                                             A01)A94)K01)K04)

                                             255/45R20
                                             A01)A94)K01)K04)

                                             265/45R20
                                             A01)A94)K01)K02)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
251                                e1*2001/116*0341*..
251 AMG                            e1*2001/116*0404*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
375                 Mercedes R63 AMG        255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                            A01)A94)K01)K04)

                                             265/45R20
                                             A01)A94)K01)K02)



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 145 bis 326  Mercedes S-Klasse,       245/35R20                              A02) bis A10)E51)
              Mercedes S 55 AMG,
              Mercedes S 63 AMG
 368          Mercedes S 55 AMG,       245/35R20 M+S                          A02) bis A10)E51)
              Mercedes S 600
                                       245/35R20
                                       E55)

e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     11 / 19                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380           Mercedes S-Klasse,      245/35R20                                A02) bis A10)
                      Heckantrieb             A94)N255)T95)                            E97a)
                      (W221)
                                              255/35R20
                                              N265)

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                               N245)T92)            N265)              E97a)V00)



Typ:                            221
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 380 bis 450  Mercedes S-Klasse,         255/35R20 M+S                                 A02) bis A10)
              Mercedes S63 AMG,                                                        E97a)
              Mercedes S65 AMG
              (bis Modell 2013)

e1*2001/116*0335*16   1410/1390(1490)                                                  5/112/66.5



Typ:                            221 AMG
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 386 bis 463  Mercedes S63 AMG,          255/35R20 M+S                                 A02) bis A10)
              Mercedes S65 AMG                                                         E97a)
              (bis Modell 2013)

e1*2001/116*0396*07   1375/1375(0)                                                     5/112/66.5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
221                                  e1*2001/116*0335*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320           Mercedes S-Klasse, 4-   245/35R20                                A02) bis A10)
                      MATIC                   A94)N255)T95)                            E97a)
                      (W221)
                                              255/35R20




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     12 / 19                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/40R20                         A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   N255)                             E98b)

                                          245/40R20 M+S

                                          255/35R20
                                          N265)T97)

                                          255/35R20 M+S
                                          T97)

                                          255/40R20
                                          GAP)N265)

                                          255/40R20 M+S
                                          GAP)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                AMG                                                        E98b)
                (W222)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 335     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20                         A02) bis A10)
                Cabrio
                (C217, A217)             255/35R20




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC            225/30R20                          A02) bis A10)
                                        A01)A94a)G01)M00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     13 / 19                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
172                            e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK            225/30R20                         A02) bis A10)
                                        A01)A94a)G01)M00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
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Teiletyp :                  62R0855


A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E51)       Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg
            an Achse 2)

E55)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
           (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
           nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
           COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E93)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
           serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
      (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
      205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung
      Teil 1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
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E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
       Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur
       Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1720 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAP)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB6)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GB9)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
        225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
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GCT)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
        ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.

GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.


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K20)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K53)    Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
       - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
         zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
       - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
         Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
         zu kürzen,
       - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
         mm zu kürzen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30°
      vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte
       eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
      Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
      Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
      innen um 5 mm zu kürzen.



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M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     19 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2017




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