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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
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Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     1/5                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     62R0855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            62R0855.27
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2425 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT €

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
3R, 3RN, 5F                      Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
5FP                              Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000895-A0-104-15a~SE-5-112-57-ET40_62R0855.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     2/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                                   e9*2007/46*6394*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140            Seat Ateca               225/35R20                         A02) bis A10)
                      (Ausführung mit          A01) K03)K04)
                      serienmäßiger
                      Verbreiterung)           235/30R20
                                               A01) K01)K04)

                                                235/35R20
                                                A01) K01)K04)

                                                245/30R20
                                                A01) K01)K04)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                                   e9*2007/46*6394*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110            Seat Ateca               225/30R20                         A02) bis A10)
                      (Ausführung ohne         A01) K01)K04) M00)
                      serienmäßiger
                      Verbreiterung)           225/35R20
                                               A01) K01)K04)

                                                235/30R20
                                                A01) K01)K04)

                                                235/35R20
                                                A01) K01)K04)

                                                245/30R20
                                                A01) K01)K04)



Typ:                         3R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75           Seat Exeo               225/30R20                                  A01) bis A10)
               (Limousine)            M00)T85)                                   K03)

e9*2001/116*0072*09   990/1010(0)                                                5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     3/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ:                         3RN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75           Seat Exeo               225/30R20                                     A01) bis A10)
               (Limousine)            M00)T85)                                      K03)

e9*2001/46*0011*03   990/1025(0)                                                    5/112/57,1



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                     e9*2007/46*0094*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110           Seat Leon, 3-türer,5-türer, 225/30R20                          A02) bis A10)
                     Kombi                       A01)GC2)K03)K04)K28)K66)M00)T85)   E61)
                     (Ausführungen mit
                     Verbundlenker-
                     Hinterachse)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                     e9*2007/46*0094*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221           Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 225/30R20                         A02) bis A10)
                     Kombi                        A01) GCR)K03) K04) M00) T85)      E62)
                     (Ausführungen mit
                     Mehrlenker-Hinterachse)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GC2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCR)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
    225/35R19, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51100 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000895-A0-104
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     5/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.03.2017




RA-000895-A0-104-15a~SE-5-112-57-ET40_62R0855.docx