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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         62R0855
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                62R0855.08
Radausführungskennz.:                                         62R0855.08
Radgröße:                                                      8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          82,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                             925 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50880     120 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               ZP50886     140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               ZP50886       160 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
192           Toyota Yaris GR         225/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                BF1) G01) M00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Lexus ES               225/35R20                                A02) bis A10)
                                       N235)                                    A11) BF1)

                                        235/35R20

                                        245/30R20
                                        A93a)

                                        255/30R20
                                        A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                        N235)                K04)               A11) BF1) V00)
                                        225/35R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                             K04)               A11) BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne              hinten
133 bis 215     Lexus GS200T,          225/35R20          255/30R20             A02) bis A10)
                GS250, GS300, GS300H, N235)               T92)                  A11) BF2) E65) E66) V00)
                GS450H

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,    245/30R20                                A02) bis A10)
                GS460, GS450H          T90)                                     A11) BF1) E64)

                                        255/30R20
                                        A01) K70) T92)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/30R20            245/30R20          A02) bis A10)
                                        N245)                T90)               A11) BF1) E64) V00)
                                        245/30R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                             K70) T92)          A11) BF1) E64) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                   e11*2007/46*1532*..
UXC1(EU,M)                    e6*2007/46*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
341 bis 351     Lexus RCF              235/35R20                         A02) bis A10)
                                                                         A94) BF1)
                                        255/30R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/45R20                            A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        245/45R20

                                        255/45R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL3(M)                        e6*2018/858*00209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 140     Lexus RX350H,          235/50R20                         A02) bis A10)
                RX450H+                                                  BF3)
                                       235/55R20

                                        245/50R20

                                        255/50R20
                                        A01) K04)

                                        265/45R20

                                        275/45R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AL3(M)                        e6*2018/858*00209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
200             Lexus RX500h           235/55R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         A94) BF3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX               225/35R20                           A02) bis A10)
                                     A93)                                A11) BF1)

                                        225/40R20
                                        A93a)

                                        235/35R20
                                        A93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 118      Toyota BZ4X            235/50R20                         A02) bis A10)
                (2WD, 4WD)             A93a)                             BF4)

                                        245/45R20
                                        A93)

                                        255/45R20
                                        A93a)

                                        265/45R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Toyota Camry           225/35R20                         A02) bis A10)
                                       N235)                             A11) BF1)

                                        225/35R20 M+S

                                        235/35R20
                                        A01) K04)

                                        245/30R20
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        255/30R20
                                        A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR            225/35R20                             A01) bis A10)
                                                                           A11) A93a) BF2) K01) K91)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR             225/40R20                            A02) bis A10)
              (Frontantrieb)                                               A11) BF2)
                                      235/40R20

                                         245/35R20

                                         245/40R20
                                         GM9)

                                         255/35R20

                                         HL 245/35R20

                                         HL 255/35R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112      Toyota Corolla Cross     235/40R20                         A02) bis A10)
                                         G99)                              A11) BF2)

                                         245/35R20
                                         A01) K03)

                                         255/35R20
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne                                                      BF1) E62)
                Serienverbreiterung,     245/40R20
                nur bis EG-              A01) K01)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit                                                       BF1) E62)
                Serienverbreiterung,     245/40R20
                nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*08)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             235/45R20                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    G2H)                               BF2) E63)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     245/40R20
                bzw.
                e6*2007/46*0166*00)     255/35R20
                                        G2E)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4            235/45R20                             A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                         245/40R20
                                         GL2)

                                         245/45R20

                                         255/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Toyota RAV4            235/45R20                            A02) bis A10)
                                     A93)                                 A11) BF1)

                                      235/50R20
                                      GCE)

                                      245/45R20

                                      255/40R20

                                      255/45R20
                                      GCE)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50886
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50886
       Anzugsmoment: 160 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
       beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GL2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19,
       225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
     225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K70)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren
         Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000895-H0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R0855



T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 18b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 01.03.2024