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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                42b
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                           62R0855
               Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                       Ronal
               Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           62R0855.28
                Radausführungskennz.:                                    62R0855.28
                Radgröße:                                                  8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
§22 51100*08




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
                geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                ZP50846     110 Nm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                  225/30R20                              A02) bis A10)
                               (4-/ 5-Türer, ab                                                BF1) E50a) M00) T85)
                               Modelljahr 2014)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                42b
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                             e1*2001/116*0448*..
               GHE                            e13*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 235/30R20                             A01) bis A10)
                               (Stufenheck,                                               BF1) E51) K01) K04) K16)
                               Schrägheck, Kombi,                                         K23) K55) K56) K57) T88)
                               Typ GH bis EG-Gen.-
                               Nr.
                               e1*2001/116*0448*13,
                               Typ GHE nur bis EG-
                               Gen.-Nr
                               e13*2007/46*1075*05)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
§22 51100*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 143      Mazda 6                  225/35R20                         A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur          T90)                              BF1) E51a)
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.
                                                        235/35R20
                               e1*2001/116*0448*14,
                               bei Typ GHE nur
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.
                               e13*2007/46*1075*06)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                       245/45R20

                                                       255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                42b
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5            235/45R20                            A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                      245/40R20

                                                      245/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                            e11*2001/116*0308*..
               ERE                           e13*2007/46*1109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Mazda CX-7            235/45R20                            A02) bis A10)
§22 51100*08




                                                                                          BF1)
                                                      245/45R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                42b
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 51100*08




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
                     Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                      • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                42b
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K57)   An Achse 2 ist der hintere Kunststoffspritzschutz nach oben zum Radhaus und innen zur
                      Kofferraumwanne warm einzuformen .

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
§22 51100*08




                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 42b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2022
						
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