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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                39a
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         62R0855
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     Ronal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           62R0855.28
                Radausführungskennz.:                                    62R0855.28
                Radgröße:                                                  8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
§22 51100*08




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
                geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     120 Nm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE              e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                     e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross      235/35R20                               A02) bis A10)
                                                                                             BF1)
                                                     255/30R20
                                                     A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                39a
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           225/35R20                           A02) bis A10)
                                                      N235)                               A11) BF1)

                                                      225/35R20 M+S

                                                      235/35R20

                                                      245/30R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
§22 51100*08




               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            225/35R20                             A02) bis A10)
                                                    A93a)                                 A11) BF2)

                                                      235/35R20
                                                      A01) K91)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                39a
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
§22 51100*08




                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 51100 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000895-I0-104
               Anlage-Nr. :                39a
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  62R0855


               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
                        Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
                        (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 39a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 62R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 01.03.2024
§22 51100*08
						
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