Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 64R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 64R6655.214
Radausführungskennz.: 64R6655.214
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 60 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1125 kg
Reifenabrollumfang: 2170 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE e1*2007/46*1953*..
SYMWE e1*2007/46*1935*..
SYN1E e1*2007/46*1613*..
SYN2E e1*2007/46*1614*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Crafter, e-Crafter, 205/75R16C A02) bis A10)
Grand California A90) N215) T113) BF1) E75) ER1)
(Frontantrieb;
geschlossener Kasten mit 225/65R16C
u. ohne N235) T112)
Seitenscheiben,
Wohnmobil) 225/65R16CP
N235) T112)
235/65R16C
235/65R16CP
T115)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE e1*2007/46*1953*..
SYMWE e1*2007/46*1935*..
SYN1E e1*2007/46*1613*..
SYN2E e1*2007/46*1614*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 VW Crafter, Grand 205/75R16C A02) bis A10)
California A90) N215) T113) BF1) E75) EF0) ER1)
(Allradantrieb,
Heckantrieb; 225/65R16C
geschlossener Kasten mit N235) T112)
u. ohne
Seitenscheiben, 225/65R16CP
Wohnmobil) N235) T112)
235/65R16C
235/65R16CP
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SZN1E e1*2007/46*1619*..
SZN2E e1*2007/46*1620*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Crafter, offener 205/75R16C A02) bis A10)
Kasten, Pritsche, ww. A90) N215) T113) BF2) E105) EF0) ER1)
mit Plane und Spriegel
(Front-, Heck- & 225/65R16C
Allradantrieb) N235) T112)
235/65R16C
235/65R16CP
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ST e1*2018/858*00018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 VW T7 Multivan 195/75R16 A02) bis A10)
A93) N205) A11) BF1) EF0)
205/65R16
A93) N215)
205/70R16
A93) N215) T97)
215/65R16
A93)
215/70R16
225/60R16
A93)
225/65R16
A93)
235/60R16
A93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
mm
Anzugsmoment: 180 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
35,5 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E105) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Zwillingsbereifung.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 2250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T113) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2300 kg bei LI 113 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1150 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 6a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 64R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.04.2024