Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO Nr. : RA-001171-D0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 1/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 64R6655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 64R6655.214 Radausführungskennz.: 64R6655.214 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 60 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1125 kg Reifenabrollumfang: 2170 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO Nr. : RA-001171-D0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 2/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SYMVE e1*2007/46*1953*.. SYMWE e1*2007/46*1935*.. SYN1E e1*2007/46*1613*.. SYN2E e1*2007/46*1614*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 130 VW Crafter, e-Crafter, 205/75R16C A02) bis A10) Grand California A90) N215) T113) BF1) E75) ER1) (Frontantrieb; geschlossener Kasten mit 225/65R16C u. ohne N235) T112) Seitenscheiben, Wohnmobil) 225/65R16CP N235) T112) 235/65R16C 235/65R16CP T115) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SYMVE e1*2007/46*1953*.. SYMWE e1*2007/46*1935*.. SYN1E e1*2007/46*1613*.. SYN2E e1*2007/46*1614*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 130 VW Crafter, Grand 205/75R16C A02) bis A10) California A90) N215) T113) BF1) E75) EF0) ER1) (Allradantrieb, Heckantrieb; 225/65R16C geschlossener Kasten mit N235) T112) u. ohne Seitenscheiben, 225/65R16CP Wohnmobil) N235) T112) 235/65R16C 235/65R16CP Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SZN1E e1*2007/46*1619*.. SZN2E e1*2007/46*1620*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 130 VW Crafter, offener 205/75R16C A02) bis A10) Kasten, Pritsche, ww. A90) N215) T113) BF2) E105) EF0) ER1) mit Plane und Spriegel (Front-, Heck- & 225/65R16C Allradantrieb) N235) T112) 235/65R16C 235/65R16CP Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO Nr. : RA-001171-D0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 3/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ST e1*2018/858*00018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 VW T7 Multivan 195/75R16 A02) bis A10) A93) N205) A11) BF1) EF0) 205/65R16 A93) N215) 205/70R16 A93) N215) T97) 215/65R16 A93) 215/70R16 225/60R16 A93) 225/65R16 A93) 235/60R16 A93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO Nr. : RA-001171-D0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 4/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R6655 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Anzugsmoment: 180 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm Anzugsmoment: 180 Nm E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E105) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Zwillingsbereifung. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO Nr. : RA-001171-D0-104 Anlage-Nr. : 6a Seite : 5/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R6655 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T113) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2300 kg bei LI 113 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1150 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 6a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 64R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.04.2024