Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       1/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      64R6655
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            64R6655.191
Radausführungskennz.:                                     64R6655.191
Radgröße:                                                    6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            60 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        160 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       65,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1125 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2180 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               ZPM5X2144 200 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       2/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                             e11*2007/46*0801*..
FAD                             e5*2007/46*1032*..
FCD                             e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Ford Transit, Transit    215/60R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                    A11) BF1) E66) E68)
                (Kleinbus; geschlossener 215/65R16
                Kasten, mit oder ohne    T102)
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 215/..) 215/65R16C

                                        215/70R16
                                        A01) G01)

                                        225/60R16
                                        T102)

                                        225/60R16C

                                        225/65R16
                                        A01) G01)

                                        225/65R16C
                                        A01) G01)

                                        235/65R16
                                        A01) G01)

                                        235/65R16C
                                        A01) G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                             e11*2007/46*0801*..
FAD                             e5*2007/46*1032*..
FCD                             e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136      Ford Transit, Transit    235/65R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                    A11) BF1) E67) E68)
                (Kleinbus; geschlossener
                Kasten, mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 235/..)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       3/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                            e11*2007/46*0676*..
FAC                            e5*2007/46*1034*..
FCC                            e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 136      Ford Transit Custom,    195/65R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo Custom          A93) ER1) M00) N205) T104)        A11) BF1)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 195/65R16C M+S
                ohne                    A93) ER1) M00) T104) W205)
                Radhausverbreiterungen
                )                       205/65R16
                                        N215) T99)

                                        205/65R16 M+S
                                        T99) W215)

                                        205/65R16C
                                        N215) T107)

                                        205/65R16C M+S
                                        T107) W215)

                                        215/60R16
                                        T99)

                                        215/60R16C
                                        T108)

                                        215/65R16
                                        T102)

                                        215/65R16C
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       4/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                             e11*2007/46*0676*..
FAC                             e5*2007/46*1034*..
FCC                             e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Ford Transit Custom,     215/60R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo Custom           T108)                             A11) BF1) E72) EF0)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 215/65R16
                mit Verbreiterungen)     T102)

                                        215/65R16C

                                        225/60R16
                                        T102)

                                        225/60R16C

                                        225/65R16
                                        G3R) T104)

                                        225/65R16C
                                        G3R)

                                        225/65R16CP
                                        G3R)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       5/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2144
       Anzugsmoment: 200 Nm

E66)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
       seitliche Fenster).

E72)   Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
       • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
       • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
       • Typ FAC ab e5*2007/46*1034*
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       6/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001171-A0-104
Anlage-Nr. :                  8
Seite :                       7/7
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    64R6655



W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
64R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.05.2021