Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 64R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 64R6655.191
Radausführungskennz.: 64R6655.191
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 60 mm
Lochkreisdurchmesser: 160 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1125 kg
Reifenabrollumfang: 2180 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2144 200 Nm
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Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FAD e5*2007/46*1032*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Ford Transit, Transit 215/60R16C A02) bis A10)
Tourneo A11) BF1) E25) E66) E68)
( Frontantrieb; 215/65R16
Kleinbus; T102)
geschlossener Kasten,
mit oder ohne 215/65R16C
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 215/..) 215/70R16
A01) G01)
225/60R16
T102)
225/60R16C
225/65R16
A01) G01)
225/65R16C
A01) G01)
235/65R16
A01) G01)
235/65R16C
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FAD e5*2007/46*1032*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136 Ford Transit, Transit 235/65R16C A02) bis A10)
Tourneo A11) BF1) E25) E67) E68)
( Frontantrieb;
Kleinbus;
geschlossener Kasten,
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
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Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136 Ford Transit, Ford 235/65R16C A02) bis A10)
Transit Tourneo A11a) A94) BF1) E28) E68)
(Heckantrieb; Kleinbus; 235/65R16CP
geschlossener Kasten,
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FCD e1*2007/46*1100*..
FDD e1*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 125 Ford Transit 4x4, Ford 235/65R16C A02) bis A10)
Transit Tourneo 4x4 A11a) A94) BF1) E23) E68)
(Allrad; Kleinbus; 235/65R16CP E71) ER2)
geschlossener Kasten, T115)
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
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Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FAC e5*2007/46*1034*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 136 Ford Transit Custom, 195/65R16C A02) bis A10)
Tourneo Custom A93) ER1) M00) N205) T104) A11) BF1)
(Kleinbus,
Fahrzeugausführungen 195/65R16C M+S
ohne A93) ER1) M00) T104) W205)
Radhausverbreiterungen)
205/65R16
N215) T99)
205/65R16 M+S
T99) W215)
205/65R16C
N215) T107)
205/65R16C M+S
T107) W215)
215/60R16
T99)
215/60R16C
T108)
215/65R16
T102)
215/65R16C
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Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FAC e5*2007/46*1034*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Ford Transit Custom, 215/60R16C A02) bis A10)
Tourneo Custom T108) A11) BF1) E72) EF0)
(Kleinbus,
Fahrzeugausführungen 215/65R16
mit Verbreiterungen) T102)
215/65R16C
225/60R16
T102)
225/60R16C
225/65R16
G3R) T104)
225/65R16C
G3R)
225/65R16CP
G3R)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2144
Anzugsmoment: 200 Nm
E23) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.
E25) Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb.
E28) Nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb
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Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
seitliche Fenster).
E71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E72) Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
• Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
• Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
• Typ FAC ab e5*2007/46*1034*
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 2250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53625 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001171-D0-104
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R6655
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 8 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 64R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.04.2024