Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 64R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 64R7705.153 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 33 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 84,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 925 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2145 150 Nm BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2145 130 Nm BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm ZPS5X3046 120 Nm BF4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm ZPS5X3046 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CJ e4*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 110 Ssangyong Actyon 225/65R17 A02) bis A10) BF1) 225/70R17 235/65R17 235/70R17 245/60R17 245/65R17 255/60R17 A01) K04) 255/65R17 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QJ e11*2007/46*2512*.. QJ e4*2007/46*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 131 Ssangyong Actyon 225/65R17 A02) bis A10) Sports, Korando Sports T106) A94) BF1) ER1) 225/70R17 225/70R17C 235/65R17 235/70R17 245/60R17 245/65R17 255/60R17 255/65R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ e4*2001/116*0107*.. KYRON DJ e1*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Ssangyong Kyron 225/65R17 A02) bis A10) BF1) 225/70R17 235/60R17 G6T) 235/65R17 235/70R17 245/60R17 245/65R17 255/60R17 A01) K04) 255/65R17 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QK e9*2007/46*6620*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 Ssangyong Musso, 235/70R17 A02) bis A10) Musso Grand A94) BF1) (nicht zulässig bei 245/65R17 Fahrzeugen mit Blattfederung) 255/65R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 162 Ssangyong Rexton 235/65R17 A02) bis A10) (ab Genehmigung BF1) E46) e4*2001/116*0060*08 bis 235/70R17 e4*2001/116*0060*19; Radanschluss 5/130) 245/65R17 255/60R17 255/65R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. RJA e13*2007/46*1661*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/65R17 A02) bis A10) (Modell 2013 mit A94) BF2) E45) Mehrlenkerachse) 235/65R17 M+S 235/70R17 235/70R17 M+S 245/65R17 245/65R17 M+S 255/60R17 255/60R17 M+S 255/65R17 255/65R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/65R17 A02) bis A10) (Modell 2013, mit A94) BF2) E45) Starrachse) 235/70R17 245/65R17 255/60R17 255/65R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YK e9*2007/46*6541*.. YKA e6*2007/46*0237*.. YKUK e11*2007/46*4188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 165 Ssangyong Rexton 235/70R17 A02) bis A10) BF1) 245/65R17 255/65R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 162 Ssangyong Rodius 225/60R17 A01) bis A10) (bis Modelljahr 2012, BF3) K03) bis Nachtrag 14) 235/55R17 245/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rodius 2WD 235/55R17 A02) bis A10) (Modell 2013 ab BF4) Nachtragsstand 15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rodius 4WD 235/55R17 A01) bis A10) (Modell 2013 ab BF4) K01) K04) Nachtragsstand 15) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZPM5X2145 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZPM5X2145 Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: ZPS5X3046 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: ZPS5X3046 Anzugsmoment: 150 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013: • EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20 • EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00 • EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00 E46) Nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 2012: • EG Genehmigung e4*2001/116*0060*08 bis 19 und Randanschluss 5/130/84. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-B0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/60R18, 235/65R17, 235/70R16, 255/50R19, 255/55R18, 255/60R17, 275/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 26.08.2019