Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 64R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 64R7705.088
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,2 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2251 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZPM5X2125 120 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZPM5X2125 110 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZPS5X3266 140 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V37 e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17 A02) bis A10)
Q50 Hybrid B28) BF1) EB1) EF0)
(2WD + 4WD) 235/50R17
245/50R17
255/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 215/55R17 A02) bis A10)
(Allrad) A93) BF2)
225/50R17
A93)
235/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15 e5*2007/46*1031*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan 215/55R17 A02) bis A10)
Juke Bifuel A93) BF2) E19)
(Frontantrieb) 225/50R17
235/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0 e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan Leaf 225/45R17 A02) bis A10)
BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e2*2007/46*0037*..
J4 e2*98/14*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Nissan NV300 215/60R17 A02) bis A10)
T100) BF3) E55)
215/60R17C
225/55R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C13 e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Nissan Pulsar 225/45R17 A02) bis A10)
BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10)
(bis EG- BF2)
Genehmigungs-Nr.: 225/55R17
e1*2001/116*0432*05)
235/55R17
245/50R17
255/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A02) bis A10)
(ab EG- BF2)
Genehmigungs-Nr.: 235/55R17
e1*2001/116*0432*06)
255/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T32 e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Nissan X-Trail 225/65R17 A02) bis A10)
(Serie 225/65R17 ww. BF1) EF0)
225/55R19)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZPM5X2125
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZPM5X2125
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 140 Nm
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E55) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 5 4545 T OLOCASIE mit belüfteter Scheibe Ø330x34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 26.08.2019